(ots) - Nur verschwindend wenig Menschen mit Down-Syndrom
haben eine Tätigkeit auf dem Allgemeinen Arbeitsmarkt. Trotz
Ausgleichsabgabe und Beschäftigungsquote, die bisher offensichtlich
nicht die vom Gesetzgeber beabsichtigte Wirkung zeigen. "Das ist fünf
Jahre nach Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention kein
Ruhmesblatt", so Ulla Schmidt, Bundesvorsitzende der Lebenshilfe und
Bundestagsvizepräsidentin. Damit das anders wird, fordert die
Lebenshilfe gemeinsam mit anderen Verbänden, die Menschen mit
Down-Syndrom vertreten, bundesweit flexible Leistungen zur Teilhabe
am Arbeitsleben, z.B. in Form von Lohnkostenzuschüssen und einer
dauerhaften Begleitung/Unterstützung am Arbeitsplatz. Solche
Leistungen sollten allen Menschen mit geistiger Behinderung zur
Verfügung stehen. Das würde auch einen Bewusstseinswandel in der
Gesellschaft und in Unternehmen bewirken. "Bisher sind Menschen mit
Behinderung im Arbeitsleben kaum sichtbar", so Ulla Schmidt.
Bislang gibt es für Menschen mit geistiger Behinderung nur in
einzelnen Bundesländern die Möglichkeit, auch außerhalb der Werkstatt
Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben zu erhalten; z.B. in
Rheinland-Pfalz, Niedersachsen und Hamburg. Andere Möglichkeiten
werden bereits erfolgreich genutzt. So gibt es sogenannte
Integrationsfirmen, die sowohl Menschen mit und ohne Behinderung auf
dem Allgemeinen Arbeitsmarkt beschäftigen. Darüber hinaus sind
vielerorts Werkstatt-Beschäftigte auf so genannten ausgelagerten
Arbeitsplätzen tätig, wie etwa in der Seniorenhilfe, in Kindergärten,
in Cafés oder in Supermärkten.
Bereits im März 2009 hatte die Bundesrepublik Deutschland das
internationale Abkommen ratifiziert und sich damit verpflichtet,
Inklusion - die Teilhabe aller Menschen in allen Bereichen
gesellschaftlichen Lebens - umzusetzen. "Menschen mit Behinderung
brauchen einen Arbeitsplatz, an dem sie gefördert werden, der ihnen
Selbstvertrauen gibt und an dem sie Wertschätzung erfahren", sagt
Ulla Schmidt. Die Down-Syndrom-Fachverbände und die Lebenshilfe
fordern, dass Wünsche und Fähigkeiten des Menschen mit Behinderung im
Vordergrund stehen müssen.
Zudem müsse auch die Aufklärung, Beratung und Werbung bei
Unternehmen verstärkt werden, argumentieren die Vertreter der
Down-Syndrom-Fachverbände. Hier seien Politik und Medien gefordert,
gute Beispiele in die Öffentlichkeit zu tragen.
Mehr Infos zum Thema unter: www.einfach-teilhaben.de und unter
www.lebenshilfe.de (Erwachsenenalter / Arbeit). Dort finden Sie auch
viele gute Praxisbeispiele zu inklusiven Arbeitsmodellen.
Bündnis zum Welt-Down-Syndrom-Tag 2014:
Arbeitskreis Down-Syndrom e. V.
Deutsches Down-Syndrom InfoCenter
Down-Syndrom Netzwerk Deutschland e. V.
KIDS Hamburg e.V. Kontakt- und Informationszentrum Down-Syndrom
Bundesvereinigung Lebenshilfe e. V.
Pressekontakt:
Kerstin Heidecke
Bundesvereinigung Lebenshilfe e.V.
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