(ots) - "Das Plus bei den Rundfunkeinnahmen muss genutzt
werden, um soziale Härten, insbesondere bei behinderten Menschen,
auszugleichen. Eine pauschale Rundfunkbeitragssenkung um 73 Cent
wäre kein fairer Ausgleich. Denn Menschen mit Behinderungen bleibt
die Teilnahme an öffentlichen Veranstaltungen oft versagt. Deshalb
sind sie auf Rundfunk und Fernsehen besonders angewiesen und
erhielten bis 2012 zu Recht eine Entlastung von den Rundfunkgebühren.
Dieser bewährte Nachteilsausgleich wurde gestrichen - er muss jetzt
wieder hergestellt werden." Das sagte der Sprecherratsvorsitzende des
Deutschen Behindertenrates (DBR) Adolf Bauer am Freitag anlässlich
der Medienberichte über eine geplante Senkung des Rundfunkbeitrags.
Es sei "ein Skandal", wenn die Mehreinnahmen nicht für eine
Korrektur des Rundfunkbeitragsrechts eingesetzt würden. Bauer
forderte die Ministerpräsidentenkonferenz auf, die bis 2012 wirksame
Rundfunkbeitragsbefreiung zugunsten behinderter Menschen
wiederherzustellen. Seit 2013 ist das neue Rundfunkbeitragsrecht in
Kraft. Es sieht eine Aufhebung der Beitragsbefreiung für behinderte
Menschen vor. Im Deutschen Behindertenrat (DBR) haben sich alle
wichtigen Organisationen behinderter und chronisch kranker Menschen
zu einem Aktionsbündnis zusammengeschlossen, das mehr als 2,5
Millionen Betroffene in Deutschland repräsentiert. Der Sozialverband
Deutschland (SoVD) hat am 3. Dezember 2013 den Vorsitz im Sprecherrat
des DBR für das Jahr 2014 übernommen.
V.i.S.d.P.: Benedikt Dederichs
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