(ots) - Der EU-Gerichtshof schickt sich an, bürokratische
deutsche Feinheiten zu stützen. Generell hat er signalisiert, dass
eine steuerliche Subvention aus dem Gleichen etwas Verschiedenes
macht: Wer ein Taxi bucht, zahlt sieben Prozent Mehrwertsteuer, ein
Mietwagen mit Chauffeur kostet 19 Prozent. Das ist ein bisschen wie
beim Hotelbett, das weiterhin als Umsatzsteuer-Sparschwein fungieren
darf, während das Brötchen, das der Gast darin zum Frühstück
verzehrt, 19 Prozent Mehrwertsteuer kostet. Dabei müsste es gerade
umgekehrt sein, weil das Bett aus steuerlich-sozialem Blickwinkel gar
keine Rolle spielt. Die Ermäßigung war 1968 nämlich mal für die
Sicherung des Existenzminimums eingeführt worden und sollte etwa
Lebensmittel verbilligen. Die, die eigentlich von den Ausnahmen des
Steuersatzes profitieren sollten, kommen aber bis heute weder im
Hotelbett noch in der Taxe sehr zahlreich vor. Aber böse Zungen
behaupten ja ohnehin, die Steuer sei ein purer Goldesel für den Staat
und ein ideales Werkzeug für Lobbyisten.
Pressekontakt:
Neue Presse Hannover
Claudia Brebach
brebach(at)neuepresse.de