(ots) - Der Ruf nach strengeren Gesetzen und härteren
Strafen, vor allem im Zusammenhang mit einer aktuellen öffentlichen
Erregung, provoziert in der Regel zwei Reflexe: Die Sorge darum, über
das Ziel hinauszuschießen, und den Hinweis darauf, man müsse doch nur
bereits bestehende Gesetze umfassend anwenden und befolgen. Zumindest
Letzteres zieht bei den aktuell diskutierten Kindernacktfotos, die
weltweit mit einer eindeutigen Intention verkauft und gekauft werden,
nicht. Denn Geschäftemacher und Kunden nutzen eine Gesetzeslücke und
können deshalb, wie Herr Edathy, menschenverachtend von "legalem
Material" sprechen. Dass die minderjährigen Objekte der Begierde in
der Regel nicht gefragt werden, ob sie als Befriedigungsvorlage
dienen wollen und ihre Bilder jahrelang im Internet kursieren -
geschenkt! Wen kümmert die moralische Dimension, wenn rechtlich alles
im grünen oder wenigstens grauen Bereich ist? Nun ist es aber
keineswegs so, dass diese angeblich harmlosen "Posing-Bilder" ein bis
dato unbekanntes Phänomen gewesen wären. Denn schon lange wird
darüber diskutiert, ob die bestehende Abgrenzung zur Pornografie
aufrechterhalten werden soll. Und in dieser Diskussion kommt der
andere Reflex, die Angst vor unangemessener Regelwut, ins Spiel. In
diesem Fall gilt: Selbstverständlich muss es weiterhin erlaubt sein,
die eigenen Kinder im Planschbecken oder am Strand zu fotografieren.
Dafür ins Gefängnis zu wandern - wie es im US-Bundesstaat Florida
tatsächlich passieren kann - grenzt an Hysterie. Aber das Gesetz darf
nicht zulassen, dass Fotos nackter Kinder, egal was sie darauf tun
oder nicht tun, gewerbsmäßig und mit nur einem Ziel vertrieben
werden. Das ist Missbrauch.
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Florian Giezewski
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