(ots) - Lübeck. Schleswig-Holstein hat insgesamt 25.000
Euro Entschädigung an drei Schwerverbrecher zahlen müssen, die
rechtswidrig eingesperrt waren. Das berichten die "Lübecker
Nachrichten" (Sonntagausgabe). Die Zeitung bezieht sich auf Angaben
des Kieler Justizministeriums. Den Gefangenen - darunter zwei
Sexualstraftäter - war nach verbüßter Haft die Sicherungsverwahrung
nachträglich verlängert worden. Das ist nach einer Entscheidung des
Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte von 2009 nicht erlaubt.
Kiel habe die Zahlungen zunächst mit dem Hinweis abgelehnt, dass die
Betroffenen nach der Entscheidung der Europa-Richter unverzüglich auf
freien Fuß gesetzt worden seien, berichtet das Blatt weiter. Das
Oberverwaltungsgericht (OVG) Schleswig habe letztinstanzlich anders
entschieden. Nach Berechnungsgrundlage des Bundesgerichtshofs
(BGH) steht Ex-Sicherungsverwahrten, die rechtswidrig eingesperrt
waren, 500 Euro monatlich als "angemessene Entschädigung" zu. In
Schleswig-Holstein sind nach Angaben der "Lübecker Nachrichten"
insgesamt fünf Entschädigungsansprüche geltend gemacht worden
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