(ots) - Der Bundeshaushalt wird durch die neue
Finanzierung der gesetzlichen Krankenkassen bis 2018 um 4,8
Milliarden Euro entlastet. Zudem rechnet die Bundesregierung ab 2015
mit sinkenden Beiträgen für die Krankenkassen. Dies geht aus dem
Referentenentwurf des GKV-Finanzstrukturgesetzes hervor, der der in
Düsseldorf erscheinenden "Rheinischen Post" (Freitagausgabe)
vorliegt. Die Einsparungen kommen demnach zustande, weil die
Krankenkassen künftig keine pauschalen Zusatzbeiträge mehr erheben
werden, für die bislang ein Sozialausgleich aus Bundesmitteln gezahlt
wurde. Zudem ergeben sich Einsparungen bei Hartz-IV-Empfängern. "Die
bisherige Situation, dass einzelne Krankenkassen einen Zusatzbeitrag
erheben mussten, während viele Krankenkassen aufgrund ihrer
Finanzsituation auf die Erhebung von Zusatzbeiträgen verzichten
konnten, hat zu einer ungewollten Dominanz des Preiswettbewerbs
geführt", heißt es im Entwurf. Dem Entwurf zufolge wird der
allgemeine paritätisch zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern
finanzierte Beitragssatz ab 2015 bei 14,6 Prozent liegen. Der
Arbeitgeberanteil soll bei 7,3 Prozent festgeschrieben bleiben. Auch
die Arbeitnehmer tragen einen Anteil von 7,3 Prozent. Der zusätzliche
Beitragsanteil von 0,9 Prozent, den die Arbeitnehmer auch bisher
alleine getragen haben, soll in einen neuen kassenindividuellen
Zusatzbeitrag fließen. Die Krankenkassen können je nach ihrer
Finanzsituation diesen Beitragssatz senken oder anheben. Damit
bestimmen die Krankenkassen die Höhe ihres Beitragssatzes faktisch
wieder selbst. Die Bundesregierung rechnet damit, dass die "Stärkung
der Beitragsautonomie der Krankenkassen für viele Beitragszahler im
Jahr 2015 zu Entlastungen führt", heißt es im Referentenentwurf.
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