(ots) - Wenn Abgeordnete rechtsextremistischer Parteien in
der Bundesversammlung für das Amt des Bundespräsidenten vorgeschlagen
werden, mag dies schmerzen. Aber die Demokratie hält das aus.
Andererseits ist es auch beruhigend zu sehen, dass solche Kandidaten
nie mehr als eine Handvoll Stimmen bekommen. Nun klagt ein NPD-Mann
dagegen, dass es bei der Präsidentenwahl keine Aussprache gibt.
Darüber lässt sich juristisch zumindest debattieren, auch wenn der
Hintergrund des NPD-Vorstoßes sicher nicht die Sorge um das
Grundgesetz ist. Unabhängig davon darf man eine langfristige
Fragestellung nicht aus dem Blick verlieren:Warum wird ein
Bundespräsident/eine Bundespräsidentin nicht direkt von den Bürgern
gewählt? Der Einwand, dass dies beim Kanzler/der Kanzlerin auch nicht
der Fall ist, überzeugt nicht völlig, denn mit der Wahl einer Partei
weist der Bürger jedenfalls den Weg, wer regiert. Wird aber
irgendjemand, der zur Bundestags- oder Landtagswahl geht, überlegen,
dass er auch über die Zusammensetzung der nächsten Bundesversammlung
und damit über deren Votum entscheidet? Wohl kaum. Das Prinzip der
repräsentativen Demokratie hat generell Vorteile. Es dient dazu,
Stimmungsentscheidungen vorzubeugen, die ausschließlich von Emotionen
getragen sind. Deshalb ist dem aktuellen Trend, dem bei Sachfragen
sehr an direkter Bürgerentscheidung gelegen ist, nicht in jedem Fall
vorbehaltslos zuzujubeln. Andererseits erweist sich bei einer so
spezifischen, berechtigterweise von persönlichen Empfindungen
getragenen Personalentscheidung wie der Wahl eines Oberbürgermeisters
das unmittelbare Bürger-Votum als angemessen. Und eine
Präsidentenwahl ist strukturell nichts anderes.
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