(ots) - Hinter der scheinbaren Geste der Kooperation
verbirgt sich ein Affront. Im konkreten Fall ist Karlsruhe so
eindeutig unzuständig, dass sogar manche Verfassungsrichter Skrupel
hatten, sich einzumischen. Außerdem wird dem EuGH nicht wirklich die
Entscheidung überlassen. Die Karlsruher Richter haben schon erklärt,
dass sie das Rettungsprogramm der EZB für rechtswidrig halten. Der
EuGH muss damit rechnen, dass Karlsruhe eine gegenteilige
Entscheidung aus Luxemburg schlichtweg nicht akzeptieren würde. Statt
von Kooperation könnte man auch von einer Erpressung
sprechen....Karlsruhe pokert hoch. http://mehr.bz/khsts32
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