(ots) - Welches Gericht auch immer wie auch immer über
Teilaspekte oder zivilrechtliche Ansprüche entscheidet, jetzt oder in
Zukunft: Die Energiewende, vollzogen von der Kanzlerin im Angesicht
von Fukushima, war prinzipiell richtig. Dass eines ihrer Motive dabei
herannahende Landtagswahlen waren, ändert daran nichts. Außer Frage
steht auch, dass die Energiewende nicht deshalb Sorgen bereitet, weil
etwa Atomstrom fehlte, sondern weil es an einer klaren Struktur fehlt
- zugegebenermaßen in einem überaus komplizierten und heiklen
Minenfeld. Wer sich unter dem Eindruck möglicher, noch nicht einmal
final festgestellter Schadensersatzansprüche von Energieunternehmen
eine Renaissance des Atomstroms wünscht, hat die Realität aus dem
Blick verloren. Der jetzt abgeurteilte Fall betrifft ein
dreimonatiges Moratorium in Biblis im Jahr 2011. Nach Überzeugung des
Gerichts hat sich das Wiesbadener Umweltministerium damals
haarsträubende Unzulänglichkeiten geleistet, für die letztlich der
Steuerzahler haftet. Teuer wird also nicht die Energiewende, sondern
Missmanagement. RWE, Eon und Vattenfall klagen auch gegen endgültige
AKW-Stilllegungen. Das ist zwar ihr gutes Recht. Nicht verschwiegen
werden darf dabei aber, dass die Konzerne damit den Knüppel gegen
einen Staat auspacken, der sie über Jahrzehnte hegte und pflegte, und
der es skandalöserweise auch zuließ, dass die Konzerne für den Fall
eines schweren Unfalls extrem unterversichert waren. Wäre es zum
Schlimmsten gekommen, was gottlob nicht geschah, hätte der
Steuerzahler gehaftet, von allen anderen Anspekten eines solchen
Szenarios einmal abgesehen. EnBW klagt nicht, womöglich, weil dort
stärker im Blick ist, dass man sich im Leben meist zweimal trifft.
Pressekontakt:
Allgemeine Zeitung Mainz
Florian Giezewski
Regionalmanager
Telefon: 06131/485817
desk-zentral(at)vrm.de