(ots) - Bildungspolitik ist im föderalen System
Deutschlands Ländersache. Insofern hat die Bundesregierung Recht,
wenn sie in ihrer Antwort auf eine Anfrage der LINKEN zur
Finanzierung von Projekten an deutschen Hochschulen durch den
Verteidigungshaushalt ausländischer Staaten auf die Zuständigkeit der
Bundesländer verweist. In den Ländern wiederum verweisen die
entsprechenden Ministerien auf die Hochschulautonomie. Und schon
fühlt sich niemand zuständig für die Frage, woran deutsche
Universitäten forschen und von wem sie finanziert werden. Wozu auch?
Die Freiheit von Forschung und Wissenschaft ist schließlich im
Grundgesetz verankert. Auch darauf verweist die Bundesregierung in
ihrer Antwort zu der Anfrage. Wissenschaftliche Freiheit ist in einer
Demokratie natürlich unabdingbar. Doch mit gewissen Grenzen und vor
allem: mit ausreichender Transparenz. Forschungseinrichtungen müssen
daher Einblick in ihre Projekte geben, den Zweck der Forschung
erkennbar und die Auftraggeber kenntlich machen. Diese Informationen
müssen für die Öffentlichkeit leicht zugänglich sein und Bund und
Ländern zur Verfügung stehen. Diese wiederum dürfen sich auf
Nachfrage nicht auf die Autonomie der Hochschulen berufen. Sonst
drängt sich lediglich der Verdacht auf, dass die Bundesregierung
Informationen zu militärischer Forschung für ausländische
Auftraggeber verschleiern will. Stattdessen muss sie eine
entsprechende Gesetzesgrundlage schaffen.
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