(ots) - Angesichts der gewaltsamen Zusammenstöße zwischen der
Polizei und Linksautonomen in Hamburg hat CDU-Innenexperte Wolfgang
Bosbach im "Kölner Stadt-Anzeiger" (Mittwoch-Ausgabe) eine
Verschärfung des Paragrafen 113 Strafgesetzbuch bei Widerstand gegen
Vollstreckungsbeamte ins Gespräch gebracht. Der Paragraf war erst
2011 novelliert worden in Fällen, in denen sich Menschen gegen die
Vollstreckung von Gesetzen mit Gewalt oder der Androhung von Gewalt
zur Wehr setzen. Damals wurde der Strafrahmen von zwei auf drei Jahre
erhöht. Bosbach hält es allerdings nach jetzigem Stand für einen
Fehler, dass bei einfachen Fällen keine Mindeststrafe eingeführt
wurde, und will dies möglicherweise ändern.
"Immer mehr Polizistinnen und Polizisten werden Opfer von Gewalt",
sagte der CDU-Politiker dem "Kölner Stadt-Anzeiger". Tatsächlich
stieg die Zahl von 2011 bis 2012 bundesweit um 9,9 Prozent. "Wenn man
den Strafrahmen ausweitet, aber die Mindeststrafe nicht erhöht, dann
ist es durchaus möglich, dass sich die Spruchpraxis der Gerichte
weiterhin am unteren Ende des Strafrahmens bewegt. Wir müssen deshalb
in den nächsten Monaten abwarten, ob die Strafverschärfung die
erhoffte Abschreckungswirkung auf potenzielle Täter hat."
Andernfalls müsse über eine Mindeststrafe nachgedacht werden. Der
Vorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP) in
Nordrhein-Westfalen, Arnold Plickert, forderte die Schaffung eines
ganz neuen Paragrafen 115 für Angriffe auf Beamte ohne Anlass. Zu
denen komme es immer öfter.
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