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Ist es zu früh für die guten Vorsätze? Nein - nicht für Existenzgründer und Unternehmen die durchstarten wollen!

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Fast jeder setzt sich - meist zu Beginn eines Jahres - persönliche Ziele. Auch Existenzgründer und Unternehmen beginnen ein neues Jahr für gewöhnlich mit guten Vorsätzen.
Die Umsetzung ist für ein Unternehmen bzw. Existenzgründer allerdings oft von größerer Bedeutung, als es die privaten Ziele Einzelner sind. Hiervon kann sowohl der Erfolg des Unternehmens, die eigene Existenz als auch die der damit verbunden Mitarbeiter abhängen.

(firmenpresse) - 2014 soll das Jahr werden, in dem richtig Schwung in ihr Startup oder Unternehmen kommt und Sie viele neue Kunden gewinnen?
Dann lohnt es sich, gute Vorsätze für Ihr geschäftliches Vorhaben zu den persönlichen Vorsätzen hinzuzufügen.
Das Beste, was Sie für die Festlegung Ihrer neuen Ziele tun können ist sich zu überlegen, was im Jahr 2013 besonders gut geklappt hat und wo ggf. Verbesserungsbedarf besteht.

Die Top 6 Vorsätze für mehr Umsatz
1.Auftritt nach außen verbessern
2.Kundenorientierung ausbauen
3.Stammkundenvorteile schaffen
4.Empfehlungsmarketing aktivieren
5.Social Media (regelmäßig und zielgerecht) nutzen
6.Inhalte streuen und Wissen freigiebig verteilen

1. Auftritt nach außen verbessern
Ein professioneller Auftritt nach außen ist enorm wichtig für ein Unternehmen. Sei es die Präsentation auf der Webseite, in sozialen Netzwerken oder in den Medien. Die gesamte Außendarstellung sollte zum Profil des Unternehmens passen, der Identität entsprechend und dieses positiv und attraktiv repräsentieren. Als Unternehmen bzw. Existenzgründer haben Sie nur eine Chance wenn der Kunde auf Sie blickt, und dieser Augenblick entscheidet darüber, ob Sie den Kunden „ansprechen“.

2. Kundenorientierung ausbauen
Kundenorientierung bedeutet, dass das gesamte betriebliche Denken und Handeln auf Ihren Kunden, d.h. auf seine Bedürfnisse, Wünsche und Probleme, ausgerichtet ist.
Entscheidend ist nicht, was Ihr Unternehmen kann, sondern das, was Ihr Kunde wirklich braucht. Kunden kaufen keine Produkte, sondern einen Nutzen. Die alte Produktorientierung gehört der Vergangenheit an, der Kundenorientierung gehört die Zukunft.
Welchen z.B. Service können Sie Ihren Kunden bieten bzw. was kann in Ihrem Geschäftsmodell zur Kundenorientierung beitragen?


3. Stammkundenvorteile schaffen
Erhalten Ihre Stammkunden besondere Rabattaktionen, besondere Angebote, kleine Aufmerksamkeiten zum Geburtstag, Produktproben, Coupons, Empfehlungen oder regelmäßig Tipps? Stammkundenvorteile gehören auch zur Kundenorientierung.






4. Empfehlungsmarketing aktivieren
Zufriedene Kunden die Sie weiter empfehlen, der 6er im Kundenlotto.
Regen Sie Ihre Kunden dazu an, Sie weiterzuempfehlen. Zeigen Sie, dass Sie auf Ihrem Gebiet Spitzenleister sind dem man vertrauen kann.
Schaffen Sie Ihren Kunden durch Ihr Unternehmen ein Erlebnis, dass Sie begeistert und Emotionen schafft.
Empfohlen werden nur Leistungen, die außergewöhnlich sind und absolut überzeugen, denn der Empfehler steht ja mit seinem guten Namen dafür. Und auch nur wenn Sie einen Sympathiebonus haben, werden Sie weiter empfohlen. Denn Menschen empfehlen niemanden, den sie nicht leiden können.
Zum Schluss vergessen Sie bitte nicht, sich bei Ihrem Empfehler zu bedanken.


5. Social Media (regelmäßig und zielgerecht) nutzen
Früher galt die Regel, ohne Webseite geht gar nichts. Heute ist es (zusätzlich) die Nutzung der sozialen Medien die für mehr Reichweite zu Ihren Kunden führen.
Ihre Auftritte in den Sozialen Netzwerken sollten Sie genauso wertvoll betrachten wie Ihre Webseite und diese mit Sorgfalt pflegen.
Regelmäßiger zu posten ist der offensichtlichste Vorsatz, der mit wenig Aufwand umzusetzen ist.


6.Inhalte streuen und Wissen freigiebig verteilen
In Zeiten sozialer Kommunikation sollte Erlerntes geteilt werden. Nicht mehr unser Wissen alleine schafft Alleinstellung im Wettbewerb, sondern auch unsere Kompetenz und unsere Fähigkeit dieses Wissen weiterzugeben und anzuwenden.
Dabei ist nicht gemeint, das Wissen anderen als eigene Kompetenz weiter zu tragen.
Dies kann über die sozialen Netzwerke geschehen oder warum nicht mal einen Fachbeitrag veröffentlichen oder ein Experteninterview geben?


Bei allen guten Vorsätzen gilt, ohne eine ausgefeilte Marketingplanung, sei es als Existenzgründern oder Unternehmer, sind Ziele nicht erreichbar.
Überlegen Sie daher genau wann Sie etwas wie mit welchen Kosten umsetzen möchten um Ihre Ziele zu realisieren. Dies kann ein neuer Flyer sein, ein Event, die Teilnahme an einer Messe, Tag der offenen Türe und und und.

Nicht alle Aktivitäten lassen sich am Jahresanfang genauestens planen, zum Beispiel, wenn eine Gesetzesänderung eintrifft die Sie betrifft, oder Sie eine auftretende Marketingchance nutzen möchten.

Für Ihre Unternehmensvorsätze gilt, was auf alle Vorsäte zutrifft: Sie sind da um Sie anzuspornen, nicht um Sie zu erdrücken. Es kann helfen, Zwischenziele zu formulieren und diese in den Kalender einzutragen. Eine weitere Hilfe kann sein, sich eine Methode zu überlegen um seinen eigenen Fortschritt zu dokumentieren.
Vorsätze nicht in Stein gemeißelt können auch mitten im Jahr umformuliert und angepasst werden, was in manchen Fällen notwendig ist.

Tipp:
Abschließend sollten Sie nicht vergessen, dass Routineaufgaben, wie z.B. jeden Tag etwas auf Facebook zu posten, erst nach mindestens drei Wochen zur Routine werden.
Hilfreich kann sein, wenn Sie den ersten Vorsatz gleich zu Beginn des neuen Jahres angehen, am Besten innerhalb der ersten drei Tage, um mit positiven Gefühl durchzustarten.

Am Ende des Jahres ist dann eine Evaluation nötig: Was haben Sie sich vorgenommen und was haben Sie davon erreicht?
Ohne Analyse kann es auch im nächsten Jahr nicht besser werden.

Wir wünschen Ihnen schöne Feiertage und schließen mit einem unserer Lieblingszitate von Mark Twain ab: Wer nicht weiß wohin er will, wird ganz woanders ankommen.



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Bereitgestellt von Benutzer: 1a-Startup
Datum: 19.12.2013 - 11:22 Uhr
Sprache: Deutsch
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Kategorie:

Existenzgründung


Meldungsart: Unternehmensinformation
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 19.12.2013

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