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Umweltzonen: Rechtzeitig an die Plakette denken

ID: 998070

20 Städte in NRW verschärfen 2014 die Einfahrbestimmungen

(firmenpresse) - (Mynewsdesk) Deutschlandweit haben bereits mehrere Dutzend Städte das Fahren in Umweltzonen auf eine grüne Umweltplakette beschränkt. Im kommenden Jahr zieht nun auch Nordrhein-Westfalen in 20 Städten nach und schließt die Umweltzonen für gelbe und rote Plaketten. Darauf weist die GTÜ Gesellschaft für Technische Überwachung hin.

Spätestens ab dem 1. Juli 2014 gilt in zwanzig Städten in NRW die "Stufe 3". Dann sind im Stadtgebiet nur noch Autos mit grüner Plakette erlaubt. Die Städte Bonn, Hagen, Köln, Langenfeld, Neuss, Remscheid und das komplette Ruhrgebiet mit Bochum, Bottrop, Castrop-Rauxel, Dortmund, Duisburg, Essen, Gelsenkirchen, Gladbeck, Herne, Herten, Mühlheim, Oberhausen und Recklinghausen stellen ab Mitte des nächsten Jahres um. In Mönchengladbach darf man bereits am 1. Januar 2014 nicht mehr mit gelber oder roter Plakette in die Umweltzone einfahren.

Fahrverbote gelten inzwischen für mehr als 60 deutsche Städte. Wer in den betroffenen Städten ohne die richtige Plakette erwischt wird, muss 40 Euro Bußgeld bezahlen ? und erhält einen Punkt in Flensburg. Übrigens können die Ordnungshüter die Strafe auch verhängen, wenn das Auto nur innerhalb der Umweltzone parkt oder die aufgeklebte Plakette nicht mit dem Kennzeichen des Fahrzeugs übereinstimmt. Ob und welche Plakette ein Auto erhält, hängt von den jeweiligen Schadstoffemissionen ab. Die Aufkleber für die Windschutzscheibe werden auch von Prüforganisation wie der GTÜ ausgegeben. Ausnahmen gibt es hier vor allem für Oldtimer, die ein H-Kennzeichen besitzen. Diese Fahrzeuge sind von der Umweltplaketten-Pflicht ausgenommen. Weitere Informationen geben die GTÜ-Partner vor Ort.

Stuttgart, den 18. Dezember 2013

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Die GTÜ Gesellschaft für Technische Überwachung mbH ist die größte amtlich anerkannte Überwachungsorganisation freiberuflicher Kfz-Sachverständiger in Deutschland. Über 2.000 selbstständige und hauptberuflich tätige Kfz-Sachverständige und deren qualifizierte Mitarbeiter prüfen in rund 18.000 Prüfstützpunkten in Kfz-Fachwerkstätten und Autohäusern sowie in eigenen Prüfstellen der GTÜ-Vertragspartner. Sie führen im Namen und für Rechnung der GTÜ durch:
- Hauptuntersuchung (HU) inklusive "Abgasuntersuchung" nach § 29 StVZO (amtliche Prüfplakette)
- Sicherheitsprüfungen (SP) nach § 29 StVZO
- Änderungsabnahmen nach § 19 Abs. 3 StVZO (z. B. Räder-/Reifen-Umrüstung, Anhängerkupplung, Tieferlegung)
- Untersuchungen nach BOKraft
- ADR/ GGVS-Prüfungen.

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Datum: 18.12.2013 - 13:05 Uhr
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