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Tipps für den Alltag / Ohne Kratzen geht es nicht / Vor dem Losfahren müssen Windschutzscheiben komplett enteist werden (FOTO)

ID: 990328

(ots) -
Des einen Freud, ist des anderen Leid: Wintersportler freuen sich
über Eis und Schnee, Laternenparker denken an vereiste
Windschutzscheiben und klamme Finger. Kalte Hände machen keinen Spaß,
deshalb kratzen viele, bevor sie losfahren, lediglich ein kleines
Guckloch in die Eisschicht auf ihrer Windschutzscheibe. Dass das
nicht genügt, um den fließenden Verkehr im Auge zu behalten, weiß
jeder. Darum verlangt die Straßenverkehrsordnung (§23 Abs.1) auch
deutlich mehr: "Wer ein Fahrzeug führt, ist dafür verantwortlich,
dass seine Sicht und das Gehör (...) nicht durch den Zustand des
Fahrzeugs beeinträchtigt werden."

Um den Ansprüchen der Straßenverkehrsordnung gerecht zu werden,
muss man Windschutz- und Heckscheibe ebenso wie die Seitenscheiben
von Schnee und Eis befreien. Ist das Auto zugeschneit, müssen
Kühlerhaube, Dach und ein eventuell vorhandener Kofferraum abgefegt
werden. Wer statt der klassischen Variante mit Eisschieber und Besen
auf Thermodecken setzt, sollte bedenken: Feuchte Decken, die im
eiskalten Innenraum des Autos liegen, lassen die Scheiben von innen
vereisen.

Kommt es durch die verminderte Sicht zu einem Unfall, kann sich zu
sparsames Eiskratzen oder mangelhaftes Schnee-Entfernen laut der
HUK-COBURG auch auf den Versicherungsschutz auswirken. Dies gilt
sowohl für die Kfz-Haftpflicht- als auch für die Kaskoversicherung

Es reicht definitiv nicht, den Fuß vom Gaspedal zu nehmen, die
Geschwindigkeit zu drosseln und auf ein baldiges Auftauen zu
vertrauen. Nach Ansicht der Gerichte, muss mindestens die für eine
Bremsung notwendige Wegstrecke zu überblicken sein. Ist die
eingeschränkte Sicht ursächlich für den Unfall, reguliert die
Kfz-Haftpflichtversicherung natürlich den Schaden des Unfallgegners,
doch kann sie ihren Versicherungsnehmer im Nachgang bis zu 5.000 Euro




in Regress nehmen.

Und auch für denjenigen, der schuldlos in einen Unfall verwickelt
wird, kann mangelnde Sicht Konsequenzen haben. Wenn das vereiste
Fenster dazu führte, dass der Fahrer zu spät auf die Bremse trat,
kann es sein, dass die Kasko-Versicherung nicht den ganzen Schaden
reguliert, sondern nur einen Teil.



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Datum: 29.11.2013 - 10:55 Uhr
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