PresseKat - Anleger von Schiffsfonds müssen Ausschüttungsrückforderungen nicht hinnehmen ? Kapitalmarktrecht

Anleger von Schiffsfonds müssen Ausschüttungsrückforderungen nicht hinnehmen ? Kapitalmarktrecht

ID: 990211

Immer wieder kommt es vor, dass Schiffsfondsgesellschaften gewährte Ausschüttungen zurückforderten. Der BGH stärkte Anlegern aber bereits den Rücken.

(firmenpresse) - GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Seit einiger Zeit haben Schiffsfondsgesellschaften mit der Krise auf dem Schifffahrtsmarkt zu kämpfen. Die Auswirkungen bekommen auch die Anleger mittlerweile zu spüren. In der Vergangenheit schütteten die Schiffsfonds Geld an diese aus und genau dies könnte nun zum Problem werden. Denn die Ausschüttungen erfolgten meist unabhängig von erwirtschafteten Gewinnen. Dieses Vorgehen kann weitreichende Folgen für Anleger haben. Zum einen fordern viele Gesellschaften die gezahlten Gelder wieder zurück und zum anderen können sich Gläubiger, z.B. Banken oder Insolvenzverwalter, im Rahmen der Kommanditistenhaftung an die Anleger wenden.

Die Schiffsfonds begründen ihre Rückforderungen meist mit einer Regelung in den Gesellschaftsverträgen. Demnach seien die Ausschüttungen lediglich als ein Darlehen anzusehen, welches gekündigt und zurückverlangt werden könne. Während die Amts-, Land- und Oberlandesgericht in den meisten Fällen den Gesellschaften Recht gaben und die Klauseln als wirksam ansahen, traf der Bundesgerichtshof (BGH) zwei Entscheidungen (Az.: II ZR 73/11 und II ZR 74/11) zugunsten der Anleger.

In beiden Fällen legten die Richter die Regelungen der Gesellschaftsverträge so aus, dass sich aus ihnen nicht eindeutig eine Rückzahlungspflicht ergebe. Aus den Verträgen müsse deutlich hervorgehen, dass Ausschüttungen, die nicht aufgrund von erzielten Gewinnen erfolgen, nur als Darlehen gezahlt wurden. Allein aus der Tatsache, dass die Zahlungen gewinnunabhängig erfolgten, lasse sich eine Rückzahlungspflicht nicht ableiten. Zwar sei unter Umständen eine Rückzahlung der Kommanditeinlage gegeben, davon ist dann aber nur die Außenhaftung, also das Verhältnis zu Gläubigern der Gesellschaft betroffen.

Anleger von Schiffsfonds sollten Rückforderungen von Ausschüttungen nicht ungeprüft nachkommen. Eine Pflicht besteht nur dann, wenn der Gesellschaftsvertrag eine solche Verpflichtung hinreichend bestimmt regelt. Mit der Hilfe eines im Kapitalmarkrecht tätigen Anwalts sollte der Vertrag deshalb genau überprüft und objektiv ausgelegt werden.





Hoffnung gibt es auch für Betroffene die den Aufforderungen der Schiffsfondsgesellschaften bereits nachgekommen sind. Diese können, falls ihre Verträge keine Rückzahlungsverpflichtung vorsehen, bereits zurückgezahlte Ausschüttungen wieder zurückfordern. Ein Rechtsanwalt hilft bei der Prüfung der Ansprüche und kann diese geltend machen.

http://www.grprainer.com/Schiffsfonds.html

Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Firmenbeschreibung:
GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater www.grprainer.com ist eine überregionale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart und London berät die Kanzlei insbesondere im gesamten Wirtschaftsrecht, vom Kapitalmarktrecht und Bankrecht bis hin zum Gesellschaftsrecht. Zu den Mandanten gehören Unternehmen aus Industrie und Wirtschaft, Verbände, Freiberufler und Privatpersonen.



Leseranfragen:

Hohenzollernring 21-23, 50672 Köln



PresseKontakt / Agentur:




drucken  als PDF  an Freund senden  HCI Schiffsfonds II: MS Xenia offenbar unter vorläufiger Zwangsverwaltung ? Kapitalmarktrecht Echtheit und Eigenhändigkeit eines Testaments kann durch Gutachten geprüft werden ? Erbrecht
Bereitgestellt von Benutzer: Connektar
Datum: 29.11.2013 - 09:53 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 990211
Anzahl Zeichen: 2816

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Michael Rainer
Stadt:

Köln


Telefon: +49 221 272275-0

Kategorie:

Recht und Verbraucher


Meldungsart:
Anmerkungen:


Diese Pressemitteilung wurde bisher 0 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Anleger von Schiffsfonds müssen Ausschüttungsrückforderungen nicht hinnehmen ? Kapitalmarktrecht"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

GRP Rainer LLP (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

BGH: Fruchtsaft darf mit "lernstark" werben ...

http://www.grprainer.com/rechtsberatung/gewerblicher-rechtsschutz-und-markenrecht/wettbewerbsrecht.html Angaben wie "lernstark" oder "Mit Eisen zur Unterstützung der Konzentrationsfähigkeit" sind zulässige Angaben auf Leben ...

HCI Shipping Select 26: Möglichkeiten der Anleger ...

http://www.grprainer.com/rechtsberatung/kapitalmarktrecht/faelle/hci-schiffsfonds-und-flottenfonds.html Für die Anleger des Schiffsfonds HCI Shipping Select 26 verlief ihre Beteiligung bisher enttäuschend. Ansprüche auf Schadensersatz können ...

Alle Meldungen von GRP Rainer LLP