(ots) - Die SPD-geführten Länder Rheinland-Pfalz,
Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein haben am heutigen Freitag
den Antrag "Personalgestellung und Abordnung - Herausnahme der
öffentlich rechtlichen Gebietskörperschaften aus dem
Anwendungsbereich des Gesetzes zur Regelung der
Arbeitnehmerüberlassung" in den Bundesrat eingebracht. Hierzu erklärt
der Stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion,
Michael Fuchs:
"Ein Staatsprivileg bei der Zeitarbeit ist abzulehnen.
Bürokratieaufwand, der Unternehmen zugemutet wird, ist auch von
Ländern und Kommunen, die wirtschaftliche Tätigkeiten ausüben, zu
erbringen.
Statt sich über Bürokratieprivilegien für die eigenen Unternehmen
Gedanken zu machen, sollten wir lieber darüber nachdenken, wie
Bürokratie für alle abgebaut werden kann.
Mehrere SPD-geführte Bundesländer wollen die öffentlichen
Arbeitgeber durch eine Art "Staatsprivileg" von den ihrer Ansicht
nach zu bürokratischen und aufwendigen Regelungen für Zeitarbeit und
Arbeitnehmerüberlassung befreien.
Die verschärften Regelungen zur Missbrauchsbekämpfung in der
Zeitarbeit waren 2011 von der christlich-liberalen Bundesregierung zu
Recht eingeführt worden. Ausgerechnet dagegen ziehen nun SPD-geführte
Bundesländer zu Felde, nicht um Vereinfachungen für alle Arbeitgeber
zu erwirken, sondern ausschließlich und exklusiv für Arbeitgeber der
öffentlichen Hand. Dies ist nicht hinnehmbar- Offenbar scheut die
öffentliche Hand hier jene Belastungen, die der privaten Wirtschaft
konsequent abverlangt werden. Eine solche Vorzugsbehandlung ist
unvereinbar mit dem Gleichheitsgrundsatz.
Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) gilt ebenso wie die
Europäische Leiharbeitsrichtlinie für öffentliche und private
Arbeitgeber gleichermaßen. Öffentlichen Arbeitgebern wird ohnehin ein
vereinfachtes Antragsverfahren ermöglicht, indem auf bestimmte
Unterlagen wie einen Handelsregisterauszug und einen
Gesellschaftsvertrag verzichtet wird. Weitere geforderte
Privilegierungen, wie etwa ein Gebührenprivileg, sind abzulehnen, u.
a. da das Erlaubnisverfahren und die damit zusammen hängenden
Kontrollen für Kommunen nicht grundsätzlich weniger aufwendig sind
als für andere Arbeitgeber.
Von den Instrumenten zur Flexibilisierung des Arbeitsmarktes, wie
beispielsweise der Zeitarbeit, profitieren insbesondere
Geringqualifizierte und Langzeitarbeitslose. Wir brauchen faire
Regelungen für alle Beschäftigten, egal ob diese in der
Privatwirtschaft oder bei öffentlichen Arbeitgebern beschäftigt sind.
Staatsprivilegien wären jedenfalls der falsche Weg und ein
verheerendes Signal für die Menschen in unserem Land. Der Antrag der
Bundesländer sollte daher abgelehnt werden."
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