PresseKat - Halbwahrheiten in Werbekampagnen unzulässig!

Halbwahrheiten in Werbekampagnen unzulässig!

ID: 96353

Für Unternehmen ist es essentiell, die Produkte so zu bewerben, dass die Kunden darauf aufmerksam werden und das Angebot so attraktiv finden, dass sie sich dafür entscheiden.

Aus diesem Grund neigen manche Unternehmen dazu, in Werbebotschaften die Produkte und Angebote geschönt darzustellen und korrigieren sich dann durch Sternchenhinweise, die schlecht zu lesen sind.

(firmenpresse) - Doch sind dieser Korrekturmöglichkeit enge Grenzen gesetzt. Weicht die Werbebotschaft in ihrer Wahrnehmbarkeit für den Verbraucher zu sehr vom tatsächlichen Angebot ab, wird also mit Halbwahrheiten geworben, so ist dies irreführend und damit nicht zulässig.

So entschied auch das OLG Düsseldorf (Az.: I-20 U 77/08) am 19.05.2009. Es wurde über eine Werbekampagne eines Telekommunikationsanbieters entschieden, der mit Freiminuten warb, jedoch nur den dafür bei Gesprächen ins Festnetz anfallenden Betrag gutschrieb. Wurden beispielsweise Gespräche in Mobilfunknetze unternommen, so war der erstattete Betrag bereits nach 21 Minuten verbraucht.
Aus diesem Grund sei diese konkrete Werbemaßnahme irreführend, woran auch der Sternchenhinweis nichts ändern könne, der darauf aufmerksam machte, dass sich die Freiminutenangabe auf Ferngespräche ins Festnetz beziehe.
Geworben wurde vielmehr mit einer Gutschrift und nicht mit tatsächlichen Freiminuten.


Fazit:
Werbebotschaften unterliegen strengen Vorgaben, die für den juristischen Laien oftmals unverständlich und unübersichtlich erscheinen. Aus diesem Grund sollte vor der Veröffentlichung einer Werbung ein spezialisierter Rechtsanwalt konsultiert werden.


© RA Axel Mittelstaedt 2009, Kanzlei für gewerblichen Rechtsschutz, www.designvocat.com



Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Die Kanzlei Mittelstaedt ist eine exklusive Spezialisten-Kanzlei mit internationaler Ausrichtung und Sitz in Köln.
Seit 1994 arbeitet die Kanzlei für globale Unternehmen und leistet alle fachlichen Dienstleistungen im Bereich des Gewerblichen Rechtsschutzes.
Der Gründer der Kanzlei, Axel Mittelstaedt, ist seit über 25 Jahren internationaler Experte für Gewerblichen Rechtsschutz und Markenführung.
Seine klassischen anwaltlichen Leistungen: Markenrecht, Wettbewerbsrecht, Geschmacksmusterrecht, Patentrecht.
Zusätzlich bietet die Kanzlei Mittelstaedt ein qualifiziertes Analyseverfahren und Gutachten für strategisches IP Management in Unternehmen an. Dieses innovative Kanzleiprodukt SIP® untergliedert sich in vier Phasen:
* Analyse der aktuellen IP Strategie eines Unternehmens
* Bewertung des Geistigen Eigentums
* Konzeption faktischer und juristischer Schutzstrategien
* Aktualisierung und Neuanmeldung für Marken, Produkte und Geschmacksmuster



Leseranfragen:

Rechtsanwalt Mittelstaedt – Kanzlei für gewerblichen Rechtsschutz

Tätigkeitsschwerpunkte: Markenrecht, Geschmacksmusterrecht, Patentrecht, Wettbewerbsrecht

RA Axel Mittelstaedt
Kanzlei für Gewerblichen Rechtsschutz
Richard-Strauss-Str. 3
50931 Köln
Tel. 02 21 9 40 62-0
Fax. 02 21 9 40 62-62
Homepage: www.designvocat.com
Email: info(at)designvocat.com



drucken  als PDF  an Freund senden  Journalistische Berichterstattung kann eine wettbewerbswidrige Handlung sein Buchtipp: Rechne mit Deinem Mieter ab!
Bereitgestellt von Benutzer: Axmiko
Datum: 17.06.2009 - 13:08 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 96353
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:

Kategorie:

Rechtsberatung (gewerblich)


Meldungsart: Unternehmensinformation
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 17.06.2009

Diese Pressemitteilung wurde bisher 74 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Halbwahrheiten in Werbekampagnen unzulässig!"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

RA Mittelstaedt, Kanzlei für Gewerblichen Rechtsschutz (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Achtung bei Werbung mit kombinierten Produkten! ...

So entschied der Bundesgerichtshof am 17. Juli 2008 (Az.: I ZR 139/05) über eine Werbung eines Telekommunikationsanbieters, der dafür geworben hat, dass mit einem bestimmten Tarif an Wochenenden und Feiertagen „für 0 Cent“ telefoniert werden k ...

Unterlassungstitel umfasst keine ähnlichen Werbeaussagen ...

Doch muss in diesem Falle die Werbebotschaft nicht überflüssig geworden sein, vielmehr kann sie in die Entwicklung einer ähnlich lautenden Werbebotschaft einfließen, die vom Verbot nicht erfasst ist. Ergeht ein gerichtlicher Verbotstitel, so i ...

Alle Meldungen von RA Mittelstaedt, Kanzlei für Gewerblichen Rechtsschutz