1A Verbraucherportal weist auf höhere Einkommensgrenzen in der Sozialversicherung hin / Beitragsbemessungsgrenze und Versicherungspflichtgrenze werden angehoben
(PresseBox) - Ab 2014 gelten neue Einkommensgrenzen in der Krankenversicherung: Sowohl die Versicherungspflichtgrenze als auch die Beitragsbemessungsgrenze werden nach vorläufigen Werten zum 1. Januar ansteigen. Eine Erhöhung Beitragsbemessungsgrenze bringt auch einen Anstieg des Höchstbeitragssatzes, den freiwillig Versicherte mit einem Einkommen über dieser Grenze an die gesetzliche Kasse zahlen müssen.
Derzeit liegt der Höchstbeitrag zur gesetzlichen Krankenasse bei rund 610 Euro monatlich. Ab 2014 wird dieser dann 627,75 Euro betragen, zusammen mit der Pflegeversicherung sind das dann für Kinderlose 720,90 Euro im Monat, die an die Krankenkasse abzuführen sind. Wer Kinder hat, zahlt einen etwas niedrigeren Pflegeversicherungsbeitrag.
Der Höchstbeitrag berechnet sich aus dem Beitragssatz (KV 15,5%, Pflege 2,3% für Kinderlose) und der Beitragsbemessungsgrenze. Sobald das Einkommen über der Grenze liegt, wird der Maximalbeitrag fällig. Ab 2014 steigt die Bemessungsgrenze auf 4.050 Euro (Monat) an. Etwas weniger zahlen Selbständige ohne Anspruch auf gesetzliches Krankengeld (Beitragssatz KV 14,9%), nämlich 710,78 Euro.
Freiwillig Versicherte können den Weg in die private Krankenversicherung prüfen. Möglicherweise ist dies von Vorteil, denn die Beiträge zur privaten Krankenversicherung sind unabhängig vom Einkommen. Wer also viel verdient zahlt dennoch nur die tatsächlich vereinbarten Leistungen. Hintergründe zur Beitragsbemessungsgrenze hat das 1A Verbraucherportal unter http://www.1a.net/versicherung/krankenversicherung/beitragsbemessungsgrenze zusammengestellt.
Anhebung der Versicherungspflichtgrenze
Die Anhebung der Versicherungspflichtgrenze wirkt sich vor allem für Angestellte aus, die in die private Krankenversicherung wechseln möchten. Denn für Menschen in sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnissen ist der Eintritt in die Privatkasse nur möglich, wenn vorher eine Befreiung von der Sozialversicherungspflicht erfolgt ist. Dazu müssen Angestellte ein Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze vorweisen. Die Grenze wird von derzeit 52.200 Euro auf voraussichtlich 53.500 Euro (jährlich) angehoben. Die Hürde für einen Wechsel wird damit also höher gesetzt. Die Versicherungspflichtgrenze erklärt das 1A Verbraucherportal hier http://www.1a.net/versicherung/private-krankenversicherung/versicherungspflichtgrenze genauer.
Das 1A Verbraucherportal hat sich im Bereich Krankenversicherung auf gesetzliche Krankenkassen und die private Krankenversicherung spezialisiert. Über zwei Millionen Besucher informieren sich bei www.1a.net jährlich in tagesaktuellen Nachrichten, Ratgebern und informativen Fachbeiträgen über die Krankenversicherung in Deutschland. In verschiedenen Themenspezials stellt die Redaktion Hintergrundinformationen, Tipps und Checklisten zusammen, z.B. zum Zusatzbeitrag, zur Beitragserhöhung der Krankenversicherung oder zur Krankenversicherung für Selbständige und Gründer.
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