(ots) - In der vergangenen Woche haben der Deutsche
Bundestag und der Bundesrat nach langen Verhandlungen die Achte
Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) gebilligt.
Mit dem Gesetz wird unter anderem die bisherige
Pressevertriebsstruktur erhalten (Presse-Grosso) und somit die
Vielfalt von Zeitungen und Zeitschriften am Kiosk garantiert. Hierzu
erklärt der wirtschaftspolitische Sprecher der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Joachim Pfeiffer:
"Das im Vermittlungsausschuss erzielte Ergebnis ist ein klares
Bekenntnis zur kulturellen Vielfalt in Deutschland! Auch stärkt die
Gesetzesnovelle den Kerngedanken des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und der Sozialen Marktwirtschaft. Das
GWB sorgt für einen funktionierenden, ungehinderten und möglichst
vielgestaltigen Wettbewerb auf den Märkten. Dies ist Voraussetzung
für wirtschaftliches Wachstum und damit auch für soziale
Gerechtigkeit - ganz im Sinne Ludwig Erhards.
Die Novellierung des GWB sieht Verbesserungen in den Kernbereichen
der Fusionskontrolle, der Missbrauchsaufsicht und des Verfahrens bei
Kartellverstößen vor:
Erstens unterliegt das wettbewerbliche Handeln der gesetzlichen
Krankenkassen künftig dem Kartellrecht. Verschiedene Reformen
stärkten in den vergangenen Jahren die wettbewerblicher Elemente in
der gesetzlichen Krankenversicherung. Deshalb ist es nur logisch, das
Kartellrecht auch auf die Krankenkassen auszuweiten. Sicher ist: Die
effiziente Versorgung der Patienten wird darunter nicht leiden.
Konflikte mit dem Kooperationsgebot der Krankenkassen nach dem
Sozialrecht sind ebenfalls nicht zu erwarten.
Zweitens wird das Verbot der Preis-Kosten-Schere um weitere fünf
Jahre verlängert. Dies stärkt vor allem die kleinen und mittleren
Tankstellenbetreiber. Auch die spezielle Preismissbrauchsvorschrift
für marktbeherrschende Strom- und Gasanbieter wird um weitere fünf
Jahre verlängert. Die GWB-Novelle ist eine konsequente Antwort auf
die Tatsache, dass im Energiebereich immer noch kein strukturell
gesicherter Wettbewerb herrscht.
Drittens stärkt die Novelle den Handlungsspielraum kleiner und
mittlerer Presseunternehmen. So erhöht sich die Aufgreifschwelle für
die Fusion von Zeitungs- und Zeitschriftenverlagen beim Umsatz von 25
Millionen Euro auf 62,5 Millionen Euro. Dies erlaubt mehr Fusionen
von kleinen und mittleren Verlagen und stärkt die Medienlandschaft.
Gleichzeitig schützt dies kleine Marktteilnehmer vor einer Übernahme
durch große Verlage.
Zur Sicherung der Pressevielfalt werden zudem Sanierungsfusionen
von Verlagen erleichtert. Dies ist insbesondere bei regionalen
Zeitungen relevant. Wünschenswert ist schließlich, dass kleine
Verlage übernommen werden als dass sie aus wirtschaftlichen Gründen
ganz aus dem Markt ausscheiden. Darüber hinaus wird das bewährte
Presse Grosso-System durch eine Betrauungslösung rechtlich
abgesichert. Dies stärkt die Pressevielfalt vor allem in den
ländlichen Räumen."
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