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DGAP-News: artnet AG: Veröffentlichung nach§37q Abs.2 Satz 1 WpHG

ID: 873701

(firmenpresse) - DGAP-News: artnet AG / Schlagwort(e): Sonstiges/Sonstiges
artnet AG: Veröffentlichung nach§37q Abs.2 Satz 1 WpHG

17.05.2013 / 09:00

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Veröffentlichung nach§37q Abs. 2 Satz 1 WpHG

Die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) hat festgestellt, dass
der ungeprüfte verkürzte Abschluss der artnet AG, Berlin, zum
Abschlussstichtag 30.06.2012 fehlerhaft ist:

Im verkürzten Konzernabschluss zum 30. Juni 2012 wird ein positives
Ergebnis aus fortgeführten Geschäftsbereichen von TEUR 229 und ein Verlust
aus aufgegebenen Geschäftsbereichen von EUR 1,374 Mio. ausgewiesen. Es
werden hierbei Kostenumlagen von ca. TEUR 232 im Verlust aus aufgegebenen
Geschäftsbereichen erfasst, obgleich diese Aufwendungen auch nach Aufgabe
des Bereichs 'Magazin' anfallen und diese somit dem fortgeführten Ergebnis
zuzurechnen sind. Des Weiteren erfüllt die Schließung des Standorts Paris
dem Grunde nach nicht die Definition eines aufgegebenen Bereichs. Wären die
Aufwendungen des Standorts Paris so auf die Geschäftsbereiche verteilt
worden, wie im Geschäftsjahr 2011, hätte sich das Ergebnis um weitere TEUR
512 verringert.

Der unzutreffende Ausweis des Ergebnisses aus aufgegebenen
Geschäftsbereichen verstößt gegen IFRS 5.33 (a). Im Konzernjahresabschluss
zum 31. Dezember 2012 und den folgenden verkürzten Abschlüssen wurde der
Ausweis rückwirkend korrigiert.

Berlin, den 17. Mai 2013

Jacob Pabst
Vorstand


Ende der Corporate News

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210757 17.05.2013


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Datum: 17.05.2013 - 09:00 Uhr
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