Hundesteuer auch wenn Hund mit in Urlaub fährt
Hundehalterin klagt gegen Gemeinde
(PresseBox) - Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof entschied, dass sich die Hundesteuer nicht auf den Aufenthaltsort des Hundes bezieht, sondern auf das Merkmal des Haltens eines Hundes.
Eine Hundehalterin klagte gegen die Hundesteuersatzung ihrer Gemeinde. Diese legte fest, dass jeder Hundehalter im Gemeindegebiet zur Zahlung von Hundesteuer verpflichtet werde. Die Klägerin wollte gegen diese Regelung vorgehen und wendete ein, dass das gesetzliche Merkmal der "Örtlichkeit" bei der Hundesteuer nicht gegeben sei...
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Datum: 30.04.2013 - 08:45 Uhr
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