PresseKat - Bundesregierung hält Abzockern viele Hintertürchen offen

Bundesregierung hält Abzockern viele Hintertürchen offen

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Bundesregierung hält Abzockern viele Hintertürchen offen

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"Wieder einmal ist die schwarzgelbe Koalition vor der Lobby eingeknickt. Der Gesetzesentwurf kratzt bei zentralen Problemen an der Oberfläche und geht nicht weit genug. Er ist ein Dokument der Mutlosigkeit dieser Bundesregierung, der durch internen Streit zusätzlich noch zu Lasten der Verbraucherinnen und Verbraucher verwässert wurde", erklärt Caren Lay, verbraucherpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, anlässlich des heute im Bundeskabinett beschlossenen Gesetzespaketes zum Schutz vor unseriösen Geschäftspraktiken. Lay weiter:

"Was nach langer Verzögerung heute endlich vom Bundeskabinett präsentiert wurde ist enttäuschend. Nach wie vor sind zahlreiche Hintertürchen für die Abzocke offen. Ungerechtfertigt hohe Inkassokosten und Nebengebühren sind immer noch möglich und Inkassodienstleister können Verbraucherinnen und Verbrauchern immer noch wichtige Informationen vorenthalten. Die Zahl der Aufsichtsbörden soll ineffektiv auf 79 Behörden verteilt bleiben. Damit ist eine mangelnde Durchsetzungsfähigkeit vorprogrammiert. Die unerlaubte Telefonwerbung wird leider nicht flächendeckend, sondern nur beim Glücksspiel angewendet. Im Bereich der urheberrechtlichen Massenabmahnungen erleben wir sogar eine Verschlechterung der Situation, die den Verbraucherschutz aushöhlt. Das geplante Verbot der Überlassung von persönlichen Daten von Privatpersonen an Firmen, das ursprünglich vorgesehen war, wurde wieder gestrichen, da dies der Wirtschaft angeblich zu hohe Kosten verursacht.

Es besteht also noch Nachbesserungsbedarf. Inkassokosten müssen an die Höhe der Hauptforderung gekoppelt und Mahn- und Bearbeitungskosten gedeckelt werden. Inkassokosten dürfen nicht als 'Gebührenpauschale' ein Hintertürchen für Abzocker offen halten, wie es der derzeitige Gesetzesentwurf vorsieht. Wir brauchen weiterhin eine effektive Überwachung der Inkassounternehmen und einen besseren Schutz vor dem Wildwuchs bei urheberrechtlichen Abmahnungen. Belästigungen durch Telefonwerbung müssen flächendeckend verboten und Kundendaten geschützt werden."






F.d.R. Beate Figgener

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Datum: 13.03.2013 - 14:01 Uhr
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