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Recht auf Rechtsprechung

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Recht auf Rechtsprechung

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"Die geplanten Eingriffe bei der Prozesskostenhilfe brechen einer Zweiklassenjustiz Bahn und müssen verhindert werden. Der Weg zu gerichtlichem Rechtsschutz ist ein hohes Verfassungsgut und darf nicht beschnitten werden. Alle Bürgerinnen und Bürger haben einen grundgesetzlich garantierten Zugang zum Recht. Dieser darf nicht von der Größe des Geldbeutels abhängen", erklärt der rechtspolitische Sprecher der Fraktion DIE LINKE, Jens Petermann, mit Blick auf die heutige Anhörung im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages, in der unter anderem auch die von Bundesrat und Bundesregierung angestoßenen Änderungen im Prozesskostenhilfe- und Beratungshilferecht beraten werden. Petermann weiter:

"Mit dem Ziel, 'Missbrauch staatlicher Hilfeleistungen' zu verhindern und Kosten zu sparen, wollen einige Bundesländer und die Bundesregierung die Bedingungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beratungshilfe verschärfen. Unter anderem sollen die Gerichte die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse der Antragsteller noch intensiver prüfen. Durch die Absenkung von Freibeträgen, die Verlängerung der Ratenzahlungsdauer und die Neuberechnung der PKH-Raten sollen die Antragsteller in stärkerem Maße zur Finanzierung der Prozesskosten herangezogen werden.

Die Koalition will den Zugang zur Prozesskostenhilfe erschweren und die Rechtsuchenden verstärkt an den Kosten beteiligen, behauptet aber dennoch, es werde keine einschneidende Veränderung bei der Gewährung von Prozesskostenhilfe geben. Viele Betroffene werden künftig von einer Antragstellung absehen und ihnen widerfahrenes Unrecht einfach hinnehmen. Dies ist kein Ruhmesblatt für den Rechtsstaat. Die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger sind zu kostbar, als dass sie Einsparungen im zweistelligen Millionenbereich geopfert werden dürften."


F.d.R. Susanne Müller

Pressesprecher

Fraktion DIE LINKE. im Bundestag
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Datum: 13.03.2013 - 13:01 Uhr
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