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Etikettenschwindel Honoraranlageberatungsgesetz: Schäuble bricht Aigners Ankündigungen

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Etikettenschwindel Honoraranlageberatungsgesetz: Schäuble bricht Aigners Ankündigungen

(pressrelations) -
Anlässlich der ersten Lesung des Honoraranlageberatungsgesetzes im Deutschen Bundestag erklären die zuständigen Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion Carsten Sieling und Kerstin Tack:

Das Honoraranlageberatungsgesetz ist eine einzige Enttäuschung und ein Etikettenschwindel. Weder wird damit die notwendige Transparenz auf dem Markt für Finanzprodukte geschaffen, noch trägt es dazu bei, dass Anlegerinnen und Anleger sich darauf verlassen können, dass der Finanzanlageberater nur in ihrem Interesse berät. Statt dessen werden sogar zusätzliche Fehlanreize gesetzt.

Der vorliegende Gesetzentwurf schafft kein umfassendes und klares Berufsbild der Honorarberatung. Statt einer Alternative zur Provisionsberatung hält die Bundesregierung Honorarberaterinnen und Honorarberater im Nischenbereich und degradiert sie damit zur "Subkultur" im Finanzmarkt. Dabei muss klar sein: Wer Provisionen erhält, der vermittelt, wer unabhängig auf Honorarbasis tätig ist, der berät. Völlig unverständlich ist außerdem, warum die Bundesregierung die Honorarberatung nur für einen Teilbereich der Finanzprodukte reguliert und zum Beispiel die Versicherungsbranche nicht mit einbezogen ist, damit eine umfassende Beratung für den Kunden erfolgen kann. So würde das Schutzniveau für die Anlegerinnen und Anleger auch in Zukunft davon abhängen, ob sie sich zufällig für das Richtige interessieren.

Die vorgesehene Möglichkeit der Provisionsdurchleitung schafft zusätzliche Fehlanreize. Auch wenn es kein vollständiges Provisionsverbot geben muss: Wir müssen endlich begreifen, dass jede Form des Provisionsflusses Anleger beeinflusst. Es kann nicht sein, dass weiter Provisionen fließen und diese nur an die Kunden weitergeleitet werden müssen. Das verwischt wieder einmal die Grenzen zwischen provisionsgestützter Vermittlung und Beratung.

Die SPD hat schon vor Monaten ein eigenes Konzept zur Stärkung der Honorarberatung vorgelegt: Seine Bestandteile sind ein klares Berufsbild, eine Verbot von Provisionsdurchleitungen und die Verpflichtung zum Angebot von Nettotarifen. Das wäre im Interesse vieler Anlegerinnen und Anleger. Diesem Anspruch wird das Gesetz jedoch in keiner Weise gerecht.






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Datum: 22.02.2013 - 11:51 Uhr
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