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DGAP-News: Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.: SdK vertritt Inhaber von Anleihen der Praktiker AG

ID: 789213

(firmenpresse) - DGAP-News: Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. / Schlagwort(e):
Anleihe/Stellungnahme
Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.: SdK vertritt Inhaber von
Anleihen der Praktiker AG

28.12.2012 / 13:12

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SdK vertritt Inhaber von Anleihen der Praktiker AG

Die SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. (SdK) wird an der am 9.
Januar 2013 stattfindenden Gläubigerversammlung der Anleiheinhaber der
Praktiker AG teilnehmen und die Stimmrechte Ihrer Mitglieder auf der
Versammlung vertreten.

Auf der Tagesordnung der Versammlung steht die Wahl eines gemeinsamen
Vertreters der Anleiheinhaber. Ferner soll die Haftung eines eventuell
zuvor gewählten gemeinsamen Vertreters beschränkt werden. Einem gemeinsamen
Vertreter stehen umfangreiche Informationsrechte zu. Weitergehende
Maßnahmen wie einen Zinsverzicht oder einen teilweisen Verzicht auf
Rückzahlung, die die Anleiheinhaber in ihren wirtschaftlichen Ansprüchen
beschneiden würden, kann dieser jedoch ohne vorherige Zustimmung der
Gläubiger nicht durchsetzen.

Es ist jedoch aus Sicht der SdK davon auszugehen, dass die Wahl eines
gemeinsamen Vertreters zur Vorbereitung von eben solchen Maßnahmen dienen
soll. Bereits in der jüngsten Vergangenheit hat die Praktiker AG einen
Zinsverzicht von den Inhabern der von der Praktiker AG im Jahr 2011
emittierten Inhaberschuldverschreibung (WKN A1H3JZ) gefordert, welcher
jedoch nicht die erforderliche Zustimmung von Seiten der Gläubiger fand.

Die SdK sah damals zwar den Sanierungsbedarf der Gesellschaft als gegeben
an, lehnte aber einen Zinsverzicht in der vorgeschlagenen Form ab, da aus
Sicht der SdK nicht alle Gläubiger einen entsprechenden Beitrag zur
Sanierung zu leisten bereit waren.

Um zu gewährleisten, dass in Zukunft ein aus Sicht der SdK unabhängiger




Kandidat die Rechte der Anleiheinhaber vertritt, wird die SdK mit Herrn
Rechtsanwalt Dr. Peter Dreier, Düsseldorf, einen aus Ihrer Sicht
unabhängigen Rechtsanwalt zur Wahl des gemeinsamen Vertreters vorschlagen.
Herr Rechtsanwalt Dr. Peter Dreier wird sich für die Rechte aller
Anleihegläubiger einsetzen und gegebenenfalls konstruktiv an der
Ausarbeitung eines umsetzungsfähigen Sanierungskonzeptes mitwirken, in dem
der Sanierungsbeitrag der Anleihegläubiger in einem angemessenem Verhältnis
zu den Beiträgen derübrigen Beteiligten steht.

Es wird explizit darauf hingewiesen, dass für die auf der am 09.01.2013
stattfindenden Gläubigerversammlung zu fassenden Beschlüsse kein Quorum
erforderlich ist und mit der einfachen Mehrheit des bei der
Beschlussfassung stimmberechtigten Anleihekapitals ein gemeinsamer
Vertreter bestellt werden kann. Dies kann im Extremfall bedeuten, dass die
Anwesenheit eines Gläubigers ausreichend ist und mit dessen Stimmen der
Beschluss gefasst werden kann.

Wer seine Rechte wahren will, muss somit zwingend sein Stimmrecht auf der
Gläubigerversammlung ausüben oder durch einen Vertreter ausüben lassen. Ob
es eine zweite Chance gibt, potentielle Versäumnisse nachzuholen und
eventuelle Fehlentscheidungen zu korrigieren, ist aus Sicht der SdK
ungewiss.

Mitglieder der SdK können Ihre Stimmrechte auf die SdKübertragen. Das
hierzu nötige Vollmachtsformular finden Sie unter
http://www.sdk.org/pressemitteilung.php?action=detail&pmID=660. Dieses
muss zusammen mit einer Sperrbescheinigung des depotführenden Instituts des
Anleiheinhabers, woraus hervorgeht, dass die betreffenden Anleihen bis zum
Ablauf der Gläubigerversammlung gesperrt bleiben, an die SdK gesendet
werden.

Weitere Informationen hierzu erhalten Sie unter info(at)sdk.org oder
telefonisch unter 089 / 2020846-0.

München, 28.12.2012
Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

Hinweis: Die SdK hält Anleihen und Aktien der Praktiker AG!






Kontakt:
Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
Hackenstr. 7b
80331 München
Tel: 089 / 2020846-0
Fax: 089 / 2020846-10
E-Mail: info(at)sdk.org

Pressekontakt:
Daniel Bauer
Tel: 089 / 2020846-17
E-Mail: bauer(at)sdk.org


Ende der Finanznachricht

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197907 28.12.2012


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Datum: 28.12.2012 - 13:12 Uhr
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