Branchenzuschläge treten am 1. Januar 2013 in Kraft
(PresseBox) - "Mit den Branchenzuschlagstarifen für die Kunststoff- und Kautschuk-Industrie, die am 1. Januar 2013 in Kraft treten, gehen die Zeitarbeitsbranche und ihre Kundenunternehmen ein weiteres wichtiges Stück des gemeinsamen Weges in die moderne und faire Personaldienstleistungszukunft", begrüßt iGZ-Hauptgeschäftsführer Werner Stolz die zeitlich gestaffelte Lohnangleichung von Zeitarbeitnehmerschaft und Stammpersonal in den beiden Industriezweigen.
Die Einigung der IG BCE mit der Verhandlungsgemeinschaft Zeitarbeit (VGZ) der beiden Zeitarbeitgeberverbände BAP und iGZ sei immens wichtig, denn: "Wäre kein Abschluss erfolgt, hätte der Gesetzgeber die Tarifautonomie außer Kraft gesetzt und zur gesetzlichen Regelung gegriffen", verdeutlichte Stolz. Die Branchenzuschlagstarife gelten nun für vier Branchen - bereits am 1. November 2012 traten die Tarife für die M+E- sowie die Chemische Industrie in Kraft. Sie schließen in fünf Stufen und binnen neun Monaten die Tariflücke zwischen der Zeitarbeit und den Mitarbeitern aus dem Einsatzbetrieb der beiden Branchen. Im neuen Jahr folgen weitere Wirtschaftszweige: Mittlerweile hat die VGZ mit den Gewerkschaften jeweils eine Einigung für insgesamt acht Branchen (Eisenbahn, Textil- und Bekleidungsindustrie, Holz und Kunststoff verarbeitende Industrie sowie mit ver.di für die Papier, Pappe und Kunststoffe verarbeitende Industrie) erzielt. Der iGZ-Hauptgeschäftsführer macht deutlich, dass die Branchenzuschläge in den genannten Branchen von allen Zeitarbeitsunternehmen gewährt werden müssen: "Die Branchenzuschläge werden dort, wo sie zu zahlen sind, Teil des Grundentgelts. Wer dieses nicht korrekt gewährt, riskiert hohe Nachforderungen der Mitarbeiter und der Sozialversicherungen." Der iGZ hat seinen Mitgliedsunternehmen detailliertes Informationsmaterial und Anwendungshilfen zur Umsetzung der Branchenzuschläge zur Verfügung gestellt.