(ots) - Was den NRW-Justizminister Thomas Kutschaty
(SPD) dazu bewogen hat, gerade jetzt eine Strafrechtsreform ins
Gespräch zu bringen, wird nur er selber wissen. Bei näherer
Betrachtung entpuppen sich die Ideen aus Düsseldorf als
unausgegorener Schnellschuss. Die Forderung nach Fahrverboten als
Ersatz für Geldstrafen ist nicht neu. Eine Umsetzung ist bisher daran
gescheitert, dass die Übertragung einer Sanktion, die als Strafe für
Verstöße gegen das Verkehrsstrafrecht gedacht ist, auf den Bereich
der allgemeinen Kriminalität als nicht realisierbar angesehen wurde.
So sehen es viele Juristen bis heute. Wenn der Staat Strafmittel aus
einem Rechtsfeld auf ein anderes überträgt, reißt er damit Grenzen
ein, die weitere Forderungen nach sich ziehen können. Eine
Ersatzfreiheitsstrafe durch Arbeitsdienste zu ersetzen ist bereits
heute möglich. So steht es in Artikel 293 des Einführungsgesetzes zum
Strafgesetzbuch. Geldersparnis als Hauptgrund für die Einführung
solcher Arbeitsleistungen zu nennen ist unangemessen. So entpuppt
sich Kutschatys Vorstoß letztendlich als populistische Rethorik in
Wahlkampfzeiten.
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