Diese tritt am 1. November 2012 in Kraft
(PresseBox) - Die Arbeiten im Holz- und Bautenschutz setzen aufgrund gesetzlicher Bestimmungen, ökologischer Erfordernisse und technischer Entwicklungen ein hohes Maß an Fachwissen und handwerklichem Können voraus; sie erfordern Spezialisten. Die fachgerechte Bekämpfung von Holzschädlingen, Hausschwamm oder Schimmelpilzen, die Sanierung von Bauwerksschäden wie beispielsweise nasser Wände oder feuchter Keller sowie die Abdichtung und Trocknung von Gebäuden, zählen zu dem breiten Aufgabenspektrum der Holz- und Bautenschützer.
Um dem Leitgedanken des Holz- und Bautenschutzgewerbes "Schützen und Erhalten" zu folgen und Fachkräfte für diesen speziellen Tätigkeitsbereich weiterzubilden, wurde erstmalig für dieses Gewerbe eine moderne, kompetenz- und handlungsorientierte Meisterprüfungsverordnung erlassen.
Die neue Meisterprüfungsverordnung vom 10. September 2012 (BGBl. I S. 1891) tritt am 1. November 2012 in Kraft. Der Text der Meisterprüfungsverordnung kann in Kürze über die Internetseite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie als Download-Datei abgerufen werden.
Bei dem Holz- und Bautenschutzgewerbe handelt es sich um ein handwerksähnliches Gewerbe. Dies bedeutet, dass die bestandene Meisterprüfung - anders als bei zulassungspflichtigen HandÂwerken - für die selbstständige Berufsausübung nicht obligatorisch ist. Die Handwerksordnung sieht jedoch die Option einer freiwilligen Meisterprüfung vor. Der "freiwillige" Meisterabschluss ist ein Ausweis gegenüber anderen Selbstständigen im Holz- und Bautenschutzgewerbe für eine herausgehobene Qualifikation und stellt zugleich ein verlässliches Qualitätssiegel für die Kunden dar.