PresseKat - Sozialgericht verpflichtet Krankenkasse zur Kostenübernahme - CMG für schwangere Diabetikerinnen

Sozialgericht verpflichtet Krankenkasse zur Kostenübernahme - CMG für schwangere Diabetikerinnen

ID: 717390

Eine Information des Deutschen Schutzverband gegen Diskriminierung e.V.

(firmenpresse) -
Jena, 10. September 2012. Wenn die Krankenkasse einer schwangeren Frau die Kostenübernahme für eine kontinuierliche Glukosemessung (CMG) verweigert, hilft der Gang zum Sozialgericht (SG), berichtet der Deutsche Schutzverband gegen Diskriminierung e. V. (DSD). Immer mehr Gerichte verpflichten die Kassen zur Zahlung.

Gerade für schwangere Diabetikerinnen ist eine kontinuierliche Glukosemessung (CMG) wichtig, um schwankende Blutzuckerwerte in den Griff zu bekommen. Immer wieder lehnen Krankenkassen die Kostenübernahme für CMG ab. "Eine sehr beschämende Angelegenheit", sagt Uwe G. C. Hoffmann, der Geschäftsführer des DSD. "Wenn es um die Gesundheit von Mutter und Kind geht, dürfen Kostenüberlegungen keine Rolle spielen." Immer mehr Sozialgerichte verpflichten die Kassen zur CMG-Kostenübernahme. So z. B. das SG Berlin, das die Betriebskrankenkasse Verkehrsbau Union (BKK VBU) diesbezüglich verpflichtet hat (Az: S 210 KR 1384/12 ER).

Ablehnungspraxis der Krankenkassen untragbar

Viele Kassen weigern sich nach wie vor die Kosten für die CMG zu übernehmen. Dies sei geradezu grotesk, wenn Kassen mit besonderen Bonusprogrammen für Schwangere und junge Mütter werben, gleichzeitig aber bei schwangeren Diabetikerinnen die Beeinträchtigung der körperlichen Integrität billigend in Kauf nehmen, sagt der Deutsche Diabetiker Bund. Der Blutzucker muss gerade in der Schwangerschaft optimal eingestellt sein. Besonders wichtig ist die Vermeidung von Unterzuckerungen. Die Erfahrung zeigt aber, dass dieses Therapieziel mit herkömmlichen Blutzuckermessungen nicht zu erreichen ist.

Lassen Sie sich nicht von der Kasse vertrösten

Schwangere Diabetikerinnen dürfen sich von ihrer Krankenkasse in der Hoffnung auf eine positive Entscheidung nicht vertrösten lassen. Hoffmann: "Gehen Sie lieber gleich zum Sozialgericht. Die Liste der positiven Entscheidungen ist schon sehr lang. Und sehr oft entscheiden die Richter im Eilverfahren, denn es geht um die Gesundheit des ungeborenen Kindes und der Mutter."






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Datum: 10.09.2012 - 10:10 Uhr
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Ansprechpartner: Uwe G. C. Hoffmann
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Jena


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