PresseKat - Reporter ohne Grenzen fordert mehr Presserechte für Journalisten

Reporter ohne Grenzen fordert mehr Presserechte für Journalisten

ID: 68478

Einigung über BKA-Gesetz im Vermittlungsausschuss: Pressefreiheit weiter bedroht

(firmenpresse) - Reporter ohne Grenzen (ROG) http://www.reporte-ohne-grenzen.de sieht in dem im Vermittlungsausschuss durchgesetzten BKA-Gesetz weiterhin eine Gefahr für die Pressefreiheit. „Unsere Kritik an dem Gesetz bleibt nach den beschlossenen Änderungen des BKA-Gesetzes bestehen: Für Journalisten gibt es keinen ausreichenden Schutz mehr vor heimlicher Überwachung, vor Durchsuchungsaktionen und vor Forderungen, ihr Recherchematerial herauszugeben“, kritisiert ROG-Geschäftsführerin Elke Schäfter.

Es sei zwar zu begrüßen, dass für Online-Durchsuchungen nun grundsätzlich die Erlaubnis eines Richters nötig seien. Aber nach wie vor könne das BKA die E-Mail- und Telefonkommunikation von Journalisten überwachen und Computer-Durchsuchungen durchführen. Zudem könnten die Ermittler von Journalisten verlangen, ihre Recherchen und Quellen offen zu legen.

„Tragende Säulen der Pressefreiheit, das Zeugnisverweigerungsrecht sowie der Informantenschutz, werden geschwächt. Grundfreiheiten dürfen nicht im Namen der Terrorabwehr ausgehöhlt werden. Der Bundesrat sollte dem Gesetz seine Zustimmung ein weiteres Mal verweigern“, appelliert die ROG-Geschäftsführerin an die Mitglieder des Bundesrates.

Informanten müssen sich vertraulich an Journalisten wenden dürfen – ohne zu fürchten, dass die von ihnen überbrachten Informationen in die Hände von BKA-Fahndern geraten. Nur so sind Journalisten in der Lage, investigativ zu recherchieren und über Missstände zu berichten.

ROG (http://www.reporter-ohne-grenzen.de) fordert, die Einschränkung des Zeugnisverweigerungsrechts bei Journalisten wieder aufzuheben. Diese Berufsgruppe muss genau wie Seelsorger, Strafverteidiger und Abgeordnete grundsätzlich vor den Ermittlungsmaßnahmen des BKA geschützt werden. Die Aufteilung der Berufsgeheimnisträger in zwei Gruppen, wie sie seit Beginn des Jahres in § 160a in der Strafprozessordnung vorgesehen ist, muss aufgehoben werden.









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Bereitgestellt von Benutzer: MawaWagner
Datum: 18.12.2008 - 16:20 Uhr
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Kategorie:

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Freigabedatum: 18.12.2008
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