Schenkungen stehen besonders dann hoch im Kurs, wenn Eltern oder Großeltern alle Freibeträge ausgeschöpft haben und den eigenen Kindern bzw. Enkeln Vermögenswerte überlassen wollen. Worauf es bei einer solchen Schenkung zu achten gilt, versucht dieser Ratgeber zu beschreiben.
(firmenpresse) - Tagesgeld-vergleich.net berichtet: immer öfter werden zwischen Generationen oder Verwandten Vermögenswerte verschenkt. Ganz besonders kurz vor dem Jahreswechsel kommt dabei immer wieder Hektik auf, die in diesem Jahr zusätzlich von den ab dem 1. Januar 2009 geltenden Regelungen zur Schenkungssteuer angeheizt wird.
Immerhin ändert sich mit diesem Stichtag nicht nur einiges für Anleger und Sparer bei der Besteuerung ihrer Kapitalanlagen, sondern es gelten auch völlig neue Freibeträge für Schenkungen an Kinder oder Enkel.
Besonders bei gut verdienenden oder vermögenden Familien ist es durchaus von Vorteil, den eigenen Kindern Vermögen übertragen.
Da ihnen auch schon im minderjährigen Alter ein eigener Grundfreibetrag sowie Sparerpauschbetrag zusteht, können Kinder bis zu 8.501 Euro Zinsen, Dividenden und Kapitalerträge pro Jahr vereinnahmen, ohne diese versteuern zu müssen.
Allerdings gibt es hierbei einige Feinheiten zu beachten, welche der Ratgeber auf dem Finanzportal tagesgeld-vergleich.net ausführlich zu beantworten und aufzuzeigen versucht.
Das Finanzportal tagesgeld-vergleich.net vergleicht und bewertet unabhängig Tages- und Festgeldangebote sowie informiert über News und Wissenswertes im Zusammenhang mit derartigen Sparformen.
Rene Dziezynski
Querstrasse 26
04435 Schkeuditz
Tel.: 0177 - 4344127
e-Mail: info(at)tagesgeld-vergleich.net
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