PresseKat - Jahressteuergesetz 2009

Jahressteuergesetz 2009

ID: 67788

Die wichtigsten Neuregelungen für private Steuerzahler

(firmenpresse) - 17. Dezember 2008 – Der Bundestag hat am 28. November 2008 dem Jahressteuergesetz 2009 zugestimmt. Der Bundesrat wird am 19. Dezember 2008 entscheiden. Seine Zustimmung gilt als sicher. Wichtige Änderungen, die damit auf die privaten Steuerzahler zukommen, haben wir hier für Sie zusammengefasst.

Vorteilhaft für den Steuerzahler kann sein
•Arbeitgeber können ihren Mitarbeitern zusätzlich zum Arbeitslohn begünstigte Leistungen zur betrieblichen Gesundheitsförderung gewähren. Bis zu 500 Euro sind steuer- und sozialversicherungsfrei, wenn damit Maßnahmen zur Vorbeugung und Reduzierung arbeitsbedingter Belastungen finanziert werden. Das Förderspektrum umfasst auch Stressbewältigung, Suchtmittelbekämpfung, Rückenschulung, gesundheitsgerechte betriebliche Gemeinschaftsverpflegung sowie Hilfen zum Abbau psychosozialer Belastungen. Die geförderten Leistungen orientieren sich an dem von Spitzenverbänden der Krankenkassen aufgestellten Leitfaden zur Prävention. Begünstigt sind auch Zuschüsse zu extern durchgeführten Maßnahmen. Ausgenommen von der Vergünstigung sind jedoch Mitgliedsbeiträge für Sportvereine und Fitnessstudios. Die Neuregelung gilt rückwirkend ab 2008.
•Die zeitlich begrenzte Steuerfreiheit von Entlassungsabfindungen gilt über den
31. Dezember 2005 hinaus. Sie soll auch dann anzuwenden sein, wenn der Anspruch auf Abfindung aus einem Sozialplan herrührt, vor dem 1. Januar 2006 entstanden ist und die Abfindung dem Arbeitnehmer vor dem 1. Januar 2008 zugeflossen ist. Damit kann die Steuerfreiheit in allen offenen und auf Antrag auch in allen bestandskräftigen Einkommensteuer-Veranlagungen 2006 und 2007 gewährt werden.
•Der Mindestbetrag zur Festsetzung von Einkommensteuervorauszahlungen wird ab 2009 von 200 Euro auf 400 Euro im Kalenderjahr beziehungsweise von 50 Euro auf 100 Euro im Vorauszahlungszeitraum sowie für Erhöhungen von 50 Euro auf 100 Euro und für nachträgliche Erhöhungen von 2.500 Euro auf 5.000 Euro angehoben. Letztlich führt die Änderung zu etwas weniger Bürokratie, da nicht mehr wegen relativer Bagatellbeträge erstmalige bzw. geänderte Vorauszahlungsbescheide ergehen werden.




•Beim Lohnsteuerabzug können Doppelverdiener-Ehepaare ab 2010 anstelle der Steuerklassenkombination III/V ein Faktorverfahren beantragen. Danach können beide Ehegatten künftig Steuerklasse IV-Faktor wählen. Der Effekt: Durch das Faktorverfahren wird der Ausgleichsanspruch zwischen höherer und geringerer Besteuerung berücksichtigt. Der Splittingvorteil wird also durch die gemeinsame Besteuerung auf beide Ehepartner verteilt.
•Die Altersgrenze für die Gewährung von Kindergeld beziehungsweise kindbedingten Steuerfreibeträgen im Eigenheimzulagenrecht wird nicht abgesenkt. Die Kinderzulage wird weiterhin für Kinder bis zum 27. Lebensjahr gewährt.

Nachteilig auswirken kann sich

•Die Abzugsfähigkeit von Schulgeldzahlungen in Höhe von 30 Prozent bleibt bestehen. Der Abzug wird aber ab 2008 auf 5.000 Euro begrenzt, dafür auf Zahlungen an EU-/EWR-ausländische Privatschulen ausgedehnt; deutsche Schulen im Ausland bleiben weltweit begünstigt. Wie bisher ist ein Entgelt für Beherbergung, Betreuung und Verpflegung nicht begünstigt.

•Die Verfolgungsverjährungsfrist für besonders schwere Steuerhinterziehung soll in Abweichung von den allgemeinen strafrechtlichen Regeln verlängert und an die zehnjährige Steuerfestsetzungsverjährung angepasst werden. Die Änderung gilt nur für Steuerstraftaten, die bei Inkrafttreten des Gesetzes noch nicht verjährt sind.



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Datum: 17.12.2008 - 09:58 Uhr
Sprache: Deutsch
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Kategorie:

Finanzwesen


Meldungsart: Finanzinformation
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 17.12.2008

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