Schlichtungsstelle Luftverkehr: Chaos ist programmiert
(pressrelations) -
Zum heute beschlossenen Gesetzentwurf fĂŒr eine Schlichtungsstelle fĂŒr den Luftverkehr erklĂ€ren die verbraucherpolitische Sprecherin Elvira Drobinski-WeiĂ und der zustĂ€ndige Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion Heinz Paula:
DafĂŒr sind wir nicht zustĂ€ndig ? diese Antwort werden Verbraucherinnen und Verbraucher hĂ€ufig bekommen, wenn sie bei Problemen mit ihrer Flugreise versuchen, eine Schlichtungsstelle zu erreichen.
Denn die Bundesregierung schlĂ€gt in ihrem Entwurf drei verschiedene Schlichtungsstellen allein fĂŒr den Luftverkehr vor: Die Schlichtungsstelle fĂŒr den öffentlichen Personenverkehr (SĂP), an der bisher schon einige auslĂ€ndische Luftverkehrsunternehmen beteiligt waren, eine Schlichtungsstelle, die jetzt von deutschen Luftfahrtunternehmen auf freiwilliger Basis neu gegrĂŒndet werden soll und eine behördliche Schlichtungsstelle fĂŒr Probleme mit Luftverkehrsunternehmen, die den beiden anderen Schlichtungsstellen nicht freiwillig beitreten. Das Chaos der ZustĂ€ndigkeiten ist also programmiert.
Wir fordern dagegen eine verkehrstrĂ€gerĂŒbergreifende Schlichtungsstelle, an die sich Reisende bei allen Problemen mit ihrer Bahn-, Flug- oder Busreise wenden können. Hierzu hĂ€tte die Bundesregierung nach dem Vorbild der Schlichtungsstelle Energie die Unternehmen gesetzlich zur Teilnahme verpflichten mĂŒssen. Mit SĂP steht gibt es bereits eine erfahrene und kompetente Schlichtungsstelle hierfĂŒr.
Der Gesetzentwurf fĂŒhrt nicht nur zu einem Durcheinander der Anlaufstellen. Schlimmer noch: Bei Ărger mit Internetbuchungen, StornogebĂŒhren, Pauschalreisen oder fĂŒr BetrĂ€ge unter zehn Euro ist die Schlichtungsstelle erst gar nicht zustĂ€ndig. Eine Folge: Viele Fluggesellschaften werden weiterhin ungestraft fĂŒr die Buchung mit einer gĂ€ngigen Kreditkarte 9,90 Euro verlangen.
DarĂŒber hinaus könnte die Schlichtung fĂŒr Verbraucherinnen und Verbraucher sogar noch kostenpflichtig werden. Die Bundesregierung hĂ€lt sich in ihrem Gesetzentwurf die Möglichkeit offen, Kosten von bis zu 20 Euro auf die Verbraucherinnen und Verbrauchern abzuwĂ€lzen.
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