1A Verbraucherportal informiert Versicherteüber Regelungen und Zusatzleistungen in der Gebäudeversicherung
(PresseBox) - Auch wenn der Traum von den eigenen vier Wänden nicht in jedem Fall oberste Priorität in der eigenen Lebensplanung eingeräumt wird, bleibt es ein Ideal, das weiterhin von vielen Menschen und vor allem von Familien verfolgt wird. Diese hohe Bedeutung des eigenes Hauses sollte sich dabei auch stets in einer geeigneten Gebäude- oder Wohngebäudeversicherung widerspiegeln. Grund: Ereignet sich ein großer Schaden am Haus, sind nur wenige Menschen in der Lage, diesen aus eigener Tasche zu beheben. Doch den Überblick im Tarifdschungel zu behalten, ist nicht ganz einfach.
Police nach individuellen Gesichtspunkten auswählen
In der Regel sichert eine Wohngebäudeversicherung gegen elementare Gefahren wie Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel ab. Welche weiteren Leistungen zusätzlich versichert werden sollten, hängt von individuellen Rahmenbedingungen und Eigenschaften des Gebäudes ab. Das Portal "1A Verbraucherportal" hat dabei unter http://www.1a.net/gebaeudeversicherung die wichtigsten Informationen rund um das Thema Gebäudeversicherung zusammengestellt. Verbraucher erhalten hier Fakten und Hintergründe in Bezug auf folgende Themen:
- Beiträge und Kosten
- versicherte Leistungen
- Tarife im Vergleich
- Kündigung
- Abgrenzung zu anderen Sachversicherungen
Zahl der Beschwerden steigt
Aufgrund der zahlreichen Unwetter im vergangenen Jahr haben sich laut Medienberichten mehr Verbraucher über ihre Gebäudeversicherung beschwert. Nach Angaben von "Focus Money" sind die Beschwerden beim Ombudsmann für Versicherungen in Berlin um knapp ein Viertel (23,2 Prozent) gestiegen. Um möglichen Streitigkeiten mit dem Versicherer vorzubeugen, hält das 1A Verbraucherportal wertvolle Tipps bereit. Verbraucher erfahren hier beispielsweise wie sie sich Schadensfall verhalten sollten und welche Rechten und Pflichten sie grundsätzlich haben.
Versicherungsschutz kontinuierlich überprüfen
So sollten Hauseigentümer kontinuierlich überprüfen, welchen Gefahren ihr Eigentum statistisch gesehen besonders ausgesetzt sind. Genauso sind die Versicherungsbedingungen genauestens zu lesen. Erst kürzlich hatte in diesem Zusammenhang das Oberlandesgericht in Karlsruhe eine Klage eines Versicherten zurückgewiesen, dessen Elementarschadensversicherung für einen entstandenen Niederschlagsschaden nicht aufkommen wollte. Laut den Richtern sei das versicherte Risiko von Überschwemmungsschäden hier nicht erfüllt gewesen (Aktenzeichen 12 U 92/11).
Das 1A Verbraucherportal berichtet über die Themen Versicherung, Vorsorge und Gesundheit. Unter www.1a.net können Nachrichten, Ratgeber und Checklisten zu verschiedenen Verbraucherthemen kostenlos abgerufen werden. Neben Krankenversicherung sind andere Versicherungsbereiche wie Unfallversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung oder Rentenversicherung zentrale Themen des Portals.
Das 1A Verbraucherportal berichtet über die Themen Versicherung, Vorsorge und Gesundheit. Unter www.1a.net können Nachrichten, Ratgeber und Checklisten zu verschiedenen Verbraucherthemen kostenlos abgerufen werden. Neben Krankenversicherung sind andere Versicherungsbereiche wie Unfallversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung oder Rentenversicherung zentrale Themen des Portals.