Regelsaetze muessen neu ermittelt werden
(pressrelations) -
Zu der Entscheidung der 55. Kammer des Sozialgerichts Berlin zur Hoehe der Regelbedarfe erklaeren die sozialpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion Anette Kramme und die zustaendige Berichterstatterin Gabriele Hiller-Ohm:
Die gestrige Entscheidung, wonach die Hoehe der Regelbedarfe in der Grundsicherung fuer Arbeitsuchende (und damit auch der Sozialhilfe) zu niedrig ausfaellt, weil die Regelsaetze nach einem fehlerhaften beziehungsweise willkuerlichen Verfahren ermittelt worden sind, bestaetigt die Position der SPD-Bundestagsfraktion. Wir haben bereits fruehzeitig nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes am 9. Februar 2010 eindeutig die Anforderungen an die Ermittlung und Bemessung der Regelbedarfe definiert.
Im Zentrum unserer Kritik standen dabei die folgende Punkte:
- Die willkuerliche Groesse der Referenzgruppen (die untersten 20 Prozent der nach der Hoehe der Einkommen geschichteten Haushalte bei Familien, hingegen nur die untersten 15 Prozent bei Einpersonenhaushalten) als statistische Grundlage zur Ermittlung der Verbrauchsausgaben; - die nicht erfolgte Bereinigung der statistischen Basis um Personen, die existenzsichernde Leistungen beziehen, so dass auch 'Aufstocker' in die Datenbasis mit ein gehen, und es damit zu Zirkelschluessen kommt; - der Verzicht auf die - vom Bundesverfassungsgericht explizit geforderte - Beruecksichtigung verdeckter Armut in der Datenbasis der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe; - die willkuerliche Nichtberuecksichtigung einzelner Verbrauchspositionen als regelbedarfsrelevante Verbrauchsausgaben.
Genau diese Punkte hat die 55. Kammer des Sozialgerichts Berlin nun moniert, wobei sie sich zudem auf die Kritik der sozialpolitischen Fachwelt stuetzen kann.
Sollte es nun dazu kommen, dass das Bundesverfassungsgericht erneut das Zustandekommen und die Hoehe der Regelbedarfe fuer verfassungswirdrig erklaert, so traegt dafuer allein die schwarz-gelbe Koalition Angela Merkels die Verantwortung.
Die SPD-Bundestagsfraktion fordert daher das Bundesministerium fuer Arbeit und Soziales auf, zu einem 'Runden Tisch' mit Verbaenden, ExpertInnen und allen im Bundestag vertretenen Parteien einzuladen, um ein Konzept zu entwickeln, nach welchem Verfahren und nach welchen Kriterien die Regelbedarfe dauerhaft zu ermitteln sind.
Angesichts der Tatsache, dass die Leistungen der Grundsicherung fuer Arbeitsuchende und der Sozialhilfe der Existenzsicherung von Menschen dienen, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigener Kraft sichern koennen, ist es ein unertraeglicher Zustand, dass sie sich nicht auf ein transparentes und sicheres Verfahren verlassen koennen.
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