Von der Leyen muss Konzept fuer verfassungskonforme Regelsaetze vorlegen
(pressrelations) -
Zur verfassungskonformen Berechnung der Regelsaetze von Langzeitarbeitslosen erklaert die stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion Elke Ferner:
Die SPD hat bei der Neuregelung der Regelsaetze fuer Langzeitarbeitslose viel erreicht, insbesondere deutliche Verbesserungen beim Bildungspaket fuer Kinder und Mindestloehne fuer weitere 1,2 Millionen Beschaeftigte. Die SPD hat sich waehrend des gesamten Verfahrens fuer verfassungskonforme Regelsaetze ausgesprochen und deutlich gemacht, dass sie die Zweifel fuer berechtigt haelt, ob die Vorschlaege der Bundesregierung fuer die Regelsaetze den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts vom 9. Februar 2010 entsprechen.
Angela Merkels Koalitionsparteien haben sich aber waehrend des gesamten Verfahrens in Bundestag, Bundesrat und Vermittlungsausschuss geweigert, unsere Bedenken hinsichtlich der Verfassungskonformitaet der Regelsaetze aufzugreifen und das Gesetz im Vermittlungsverfahren zu veraendern.
Gestern hat ein Berliner Sozialgericht zwei Vorlagebeschluesse in Karlsruhe vorgelegt, die unsere verfassungsrechtlichen Bedenken aufgreifen. Es wird nun ueberprueft werden, ob die Regelsaetze den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes entsprechen oder nicht.
Spaetestens jetzt ist Bundessozialministerin von der Leyen gefordert: Statt taeglich neue Vorschlaege fuer die unsinnige Kita-Fernhaltepraemie vorzulegen, muss die Bundesregierung endlich ein Konzept fuer die verfassungskonforme Berechnung der Regelsaetze vorlegen.
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