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Koalition will ermäßigte Umsatzsteuer für den Kunsthandel streichen ? SPD verlangt Auskunft

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Koalition will ermäßigte Umsatzsteuer für den Kunsthandel streichen ? SPD verlangt Auskunft

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Zu Berichten, die Bundesregierung plane Kompensationen für eine kommende Streichung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes für Kunstgegenstände und Sammlungsstücke, erklärt der Sprecher der Arbeitsgruppe Kultur und Medien der SPD-Bundestagsfraktion Siegmund Ehrmann:

Die Bundesregierung beugt sich der Aufforderung der EU-Kommission ohne große Gegenwehr. Nachdem Staatsminister Neumann Anfang März 2012 noch vollmundig erklärt hatte, dass er sich in Brüssel für den Erhalt des ermäßigten Umsatzsteuersatz für den Kunsthandel in Deutschland einsetzen wolle, ist nun nur noch von möglichen Kompensationen für die Betroffenen die Rede.

Ende Februar 2012 hatte die Europäische Kommission Deutschland aufgefordert, auf Lieferungen von Kunstgegenständen und Sammlungsstücken künftig den vollen Umsatzsteuersatz zu erheben. Die derzeit geltende Umsatzsteuerermäßigung verletze europäisches Recht. Die Frist zur Stellungnahme der Bundesregierung gegenüber der Kommission läuft am 28. April 2012 ab und schon jetzt zeichnet sich ab, dass die Bundesregierung eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof vermeiden will.

Nach der SPD-Bundestagsfraktion hatte - fraktionsübergreifend - auch der Ausschuss für Kultur und Medien des Deutschen Bundestages die Bundesregierung gefordert, genauestens zu prüfen, welche Möglichkeiten bestehen, die ermäßigte Umsatzbesteuerung für den Kunsthandel zu erhalten.

Die gravierende Steuererhöhung träfe vor allem die bildenden Künstlerinnen und Künstler, von denen die meisten ohnehin kaum von ihrer Arbeit leben können. Die Preissteigerungen würden den Verkauf von Kunstwerken erschweren, die Ankäufe öffentlicher, ohnehin klammer Museen würden noch weiter sinken. Neben den Künstlern wären auch viele kleine Kunsthandlungen und Galerien in ihrer wirtschaftlichen Existenz bedroht.

Inwiefern sich die Bundesregierung ernsthaft bemüht hat, die Steuerermäßigung für den Kunsthandel in Deutschland so weit wie möglich zu erhalten, ist nicht zu erkennen. Stattdessen kursieren nun, noch vor der Reaktion der Bundesregierung auf die Forderung der Europäischen Kommission, mögliche Kompensationsvorschläge.





Wir fordern die Bundesregierung auf, über ihre Gespräche mit der Europäischen Kommission Auskunft zu geben. Wir wollen wissen, ab wann und in welchem Ausmaß die geltende Steuerermäßigung wegfallen soll.

Und wir werden sehr genau prüfen, ob die etwaigen Ausgleichsmaßnahmen betragsmäßig ausreichen, rechtzeitig greifen und insbesondere, ob sie zielgenau den von einer Steuererhöhung Betroffenen zugute kommen würden. Dies schulden wir den Künstlerinnen und Künstlern.


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Datum: 24.04.2012 - 15:00 Uhr
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