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Fachlich unsinnig ? rechtlich fragwürdig

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Fachlich unsinnig ? rechtlich fragwürdig

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Das Verteidigungsministerium plant, die gesamte Personalabrechnung der Bundeswehr dem Geschäftsbereich des Bundesministerium des Innern zuzuschlagen. Die SPD-Bundestagsfraktion hat ein wissenschaftliches Gutachten erstellen lassen, das der Frage nachgeht, ob diese Ausgliederung an ein anderes Ressort nicht gegen den Artikel 87b Grundgesetz verstößt. Dazu erklärt der verteidigungspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Rainer Arnold:

Das Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages kommt wie das Gutachten des Verbandes der Beschäftigten der Bundeswehr zu dem Ergebnis, dass die Auslagerung von Teilen des Zivilpersonals an BMI und BMF aus dem BMVg verfassungsrechtlich fragwürdig ist. Es bestätigt damit unsere Bedenken, ob eine vollständige Auslagerung wesentlicher Bestandteile wie der Personalabrechnung an das BMI mit den Vorgaben des Artikel 87b Grundgesetz überhaupt vereinbar ist.

Der Artikel 87b gibt vor, dass zentrale, mit den Streitkräften zusammenhängende Aufgaben, auch von einer Streitkräfteeigenen Verwaltung erledigt werden müssen.

Abgesehen von den rechtlichen Vorbehalten ist die vorgesehene Auslagerung schlicht Unfug. Die Auslagerung an zwei andere Ressorts erspart dem Steuerzahler nicht einen Cent, das Personal wird nur aus einem anderen Topf bezahlt. Dafür hat die Truppe neben den Unsicherheiten durch die neue Struktur auch noch zu befürchten, dass in dieser Zeit die Versorgungsleistungen nicht pünktlich ausgezahlt werden.

Die SPD-Bundestagsfraktion fordert den Verteidigungsminister deshalb auf, von diesen Plänen abzulassen. Die Strukturreform kann nicht gelingen, wenn an der geplanten Reduzierung des zivilen Personals in den Wehrverwaltungen um 20.000 Dienstposten festgehalten wird. Einzig um die Zahl der Dienstposten sichtbar zu verkleinern, soll es einen Verschiebebahnhof auf dem Rücken der Beschäftigten geben. Das kann nicht sein.


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Datum: 04.04.2012 - 11:30 Uhr
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