(ots) - Das von der Bundesärztekammer in ihrer
Muster-Berufsordnung festgelegte strikte Verbot für Ärzte, "Hilfe zur
Selbsttötung zu leisten", ist heute in einem von der Anwaltskanzlei
Wollmann & Partner in Berlin geführten Musterprozess durch das
Verwaltungsgericht Berlin (VG 9 K 63/09) gekippt worden.
Nach dieser heutigen Entscheidung ist ein derartiges generelles
und ausnahmsloses Verbot mit verfassungsrechtlichen Grundsätzen
nicht vereinbar. Es muss Ärzten gestattet sein, in Ausnahmefällen
eine ihrem Gewissen entsprechende Entscheidung zu treffen, die von
diesem Verbot abweicht. Dies bedeutet, dass Ärzte in Ausnahmefällen
Beihilfe zum Suizid leisten dürfen, ohne damit gegen das Berufsrecht
zu verstoßen.
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