(ots) - Die rechtsextremistische NPD darf ihre drei
Lautsprecherwagen im schleswig-holsteinischen Landtagswahlkampf nur
unter hohen Auflagen einsetzen. Das hat CDU-Verkehrsminister Jost de
Jager entschieden, berichten die "Lübecker Nachrichten" in ihrer
Sonnabend-Ausgabe. Ein völliges Verbot dieser Art Wahlwerbung, wie es
zuletzt Lübecks Bürgermeister Bernd Saxe (SPD) gefordert hatte, sei
rechtlich nicht durchsetzbar. Das habe ein Gutachten im Auftrag des
Ministeriums ergeben.
Laut Ausnahmegenehmigung des Landesbetriebs Straßenbau und Verkehr
(LBV) dürfen die Lautsprecher jetzt nur bis zum 5. Mai, werktags von
9 bis 12 Uhr sowie 15 bis 20 Uhr eingesetzt werden. Um Krankenhäuser,
Schulen, Kirchen, Friedhöfe, Alten- und Pflegeheime müssen die
rechtsextremistischen Wahlkämpfer einen 200 Meter großen Bogen
machen und sich generell mit einer Lautsprecherleistung von maximal
18 Watt begnügen. Außerhalb geschlossener Ortschaften sind
Lautsprecher-Durchsagen unzulässig, ebenso auf Vorfahrtstraßen
während der Hauptverkehrszeiten und in Fußgängerzonen. In Lübeck und
anderen Orten sind zudem weite Innenstadtbereiche ausgenommen.
Sollte die NPD gegen Strafgesetze, zum Beispiel den Paragraphen
der Volksverhetzung verstoßen, könne die Ausnahmegenehmigung wieder
entzogen werden, heißt es. Es bleibe wieder einmal die Erkenntnis,
dass es wenig Sinn mache, der NPD durch schmale Hintertürchen wie dem
Straßenverkehrsrecht beikommen zu wollen, betont de Jager, der auch
CDU-Spitzenkandidat ist. Als Konsequenz spricht es sich für ein
möglichst schnelles Total-Verbot der NPD aus. Man müsse "das Übel bei
der Wurzel packen", sagte der Minister gegenüber den "Lübecker
Nachrichten".
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