PresseKat - Frieser: Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen fördert Integration

Frieser: Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen fördert Integration

ID: 607685

(ots) - Am 1. April tritt das Gesetz zur Verbesserung der
Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener
Berufsqualifikationen in Kraft. Dazu erklärt der
Integrationsbeauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Michael
Frieser:

"Wer einen Beruf gelernt hat, verdient auch die Chance, ihn
auszuüben. Dabei darf es nicht darauf ankommen, wo die Ausbildung
erworben wurde. Das Entscheidende ist, dass die erforderlichen
Kenntnisse und Fertigkeiten vorhanden sind. Mit dem
Anerkennungsgesetz bekämpfen wir nicht nur den eklatanten
Fachkräftemangel in Deutschland. Vielmehr leisten wir damit einen
Beitrag zur Verbesserung der Integration.

Die Integration von Menschen mit Migrationshintergrund hat für den
gesamtgesellschaftlichen Frieden und den zukünftigen Wohlstand
Deutschlands höchste Bedeutung. Mit dem Anerkennungsgesetz machen wir
Deutschland zu einem attraktiven Zielort für ausländische Fachkräfte.

Mit der erleichterten Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse
geben wir Migranten die Chance, entsprechend ihrer Qualifikation auf
dem deutschen Arbeitsmarkt Fuß zu fassen. Einzige Voraussetzung ist
der Nachweis einer Prüfung über die im Heimatland erworbenen
Fähigkeiten. Für Bewerber, die nicht über einen solchen Nachweis
verfügen oder deren Qualifikation mit der deutschen nur teilweise
vergleichbar ist, besteht die Möglichkeit zur Nachqualifikation.

Durch den Rechtsanspruch auf ein Prüfungsverfahren von den Ländern
wird sichergestellt, dass alle Länder den Migranten vergleichbare
Rahmenbedingungen bieten und somit eine gleiche Verteilung über die
Bundesrepublik gefördert wird."

Hintergrund:

Nach dem Gesetz hat jeder, der in Deutschland lebt, einen Anspruch
auf eine zügige Prüfung seiner im Ausland erworbenen Qualifikationen.
Dies gilt für die 60 bundesrechtlich geregelten Berufe wie auch die




350 Ausbildungsordnungen. Bei einer Vergleichbarkeit des deutschen
und ausländischen Abschlusses soll die Anerkennung ausgesprochen
werden. Bei einer teilweisen Vergleichbarkeit kann der Antragsteller
durch Nachqualifizierung ebenfalls die Anerkennung bekommen.



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Datum: 30.03.2012 - 12:00 Uhr
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