PresseKat - Bewertung ausländischer Berufsqualifikationen

Bewertung ausländischer Berufsqualifikationen

ID: 607593

Handwerkskammer kann Gleichwertigkeit feststellen

(PresseBox) - Am 1. April 2012 tritt das "Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen" (BQFG) in Kraft. Wer aus dem Ausland einen Berufsabschluss mitbringt, hat nun einen gesetzlichen Anspruch darauf, dass dieser Abschluss in Deutschland bewertet und auf Gleichwertigkeit mit einem deutschen Beruf überprüft und gegebenenfalls anerkannt wird. Interessenten mit einem handwerklichen Berufsabschluss können sich an die Handwerkskammer Region Stuttgart wenden, um eine Gleichwertigkeitsfeststellung zu beantragen.
Rund 3 Millionen in Deutschland lebende Personen mit Migrationshintergrund haben ihren höchsten Bildungsabschluss im Ausland erworben. Das neue Gesetz soll helfen, diese Potentiale auf dem Arbeitsmarkt besser nutzen zu können. Die nach dem neuen Gesetz ausgestellten Bescheinigungen mit der Darstellung von vorhandenen und fehlenden Berufsqualifikationen sollen die Integration in den deutschen Arbeitsmarkt erleichtern. Auch den Betrieben hilft das neue Verfahren auf der Suche nach Fachkräften durch mehr Transparenz.
Da rund 31 Prozent der Einwohner des die Landkreise Böblingen, Esslingen, Göppingen, Ludwigsburg, Rems-Murr sowie die Landeshauptstadt Stuttgart umfassenden Kammerbezirkes Migranten sind, wird mit einer hohen Nachfrage gerechnet. Deshalb sollten Beratungsgespräche terminiert werden. Sie finden in deutscher Sprache statt. Das Verfahren ist nach der Antragstellung gebührenpflichtig. Die Höhe der Kosten richtet sich nach dem Bearbeitungsaufwand im Einzelfall. Die Mindestgebühr beträgt 100 Euro, die Maximalgebühr 600 Euro. Hinzu kommen zusätzliche Kosten, wenn zum Beispiel aufgrund fehlender Qualifikationsnachweise eine Feststellungen über vorhandene Kompetenzen notwendig ist.
Ansprechpartnerin ist Katharina Schütz, Handwerkskammer Region Stuttgart, Telefon 0711 16 57-291. Informationen zum Verfahren gibt es auch im Internet unter www.hwk-stuttgart.de, www.bq-portal.de, www.netzwerk-iq-bw.de sowie www.netzwerk-iq.de.





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Datum: 30.03.2012 - 10:11 Uhr
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