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NRW erlässt Abschiebungsstopp für syrische Flüchtlinge - NRW-Innenminister Jäger: 'Rückführungen angesichts der anhaltenden Gewalt nicht zu verantwort

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NRW erlässt Abschiebungsstopp für syrische Flüchtlinge - NRW-Innenminister Jäger: "Rückführungen angesichts der anhaltenden Gewalt nicht zu verantworten"

(pressrelations) -
Das Ministerium für Inneres und Kommunales teilt mit:
nbsp;Das NRW-Innenministerium hat heute (30.03.) einen Abschiebungsstopp für Syrien angeordnet und damit Rückführungen in die arabische Republik formal ausgesetzt. "Rückführungen in ein Land, in dem die Regierung mit anhaltender Brutalität gegen ihre Bürgerinnen und Bürger vorgeht, sind nicht zu verantworten", erklärte Innenminister Ralf Jäger in Düsseldorf. "Der heutige formelle Abschiebungsstopp ist ein wichtiges Signal und gibt den nach NRW geflüchteten Menschen Rechtssicherheit: Diese können sich darauf verlassen, dass auch innerhalb des nächsten halben Jahres keine Rückführungen nach Syrien stattfinden werden", erklärte der Minister.
Bereits seit
nbsp; Mai des letzten Jahres haben die Länder keine Abschiebungen mehr in das von gewaltsamen Auseinandersetzungen gezeichnete Syrien vollzogen.
Angesichts der fortgesetzten Gewalt und der sich stetig verschlechternden humanitären Lage der syrischen Bevölkerung hatten sich Jäger und sein niedersächsischer Ministerkollege Schünemann als Koordinatoren innerhalb der Innenministerkonferenz dafür stark gemacht, diesen faktischen Verzicht auf Abschiebungen formal zu bekräftigen und Rückführungen nach Syrien per Anordnung für die Dauer von sechs Monaten auszusetzen. "Auch danach werden wir die Lage genau beobachten und uns über das weitere Vorgehen abstimmen", führte Jäger aus. In NRW profitieren aktuell rund 1.350 syrische Staatsangehörige von der Anordnung des Abschiebungsstopps.
nbsp; Jäger und seine SPD-Innenministerkollegen haben Bundesinnenminister Friedrich zudem aufgefordert sicherzustellen, dass im Bundesgebiet lebende syrische Staatsangehörige auch nicht über einen anderen EU-Mitgliedstaat nach Syrien abgeschoben werden. "Hier ist der Bund gefordert", erklärte Jäger. Dieser müsse klären, ob alle EU-Mitgliedstaaten derzeit von Rückführungen nach Syrien absehen. "Ist dies nicht gewährleistet, so muss der Bund dies bei seiner Entscheidung über die Rücküberstellung syrischer Staatsanghöriger in den jeweiligen Mitgliedstaat berücksichtigen", forderte Jäger. Nach europäischen Vorgaben ist grundsätzlich der EU-Staat für die Durchführung des Asylverfahrens zuständig, in den der Ausländer zuerst eingereist ist.






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Datum: 30.03.2012 - 11:15 Uhr
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