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Die hohe zahnmedizinische Qualität in Deutschland erhalten / Die Bundeszahnärztekammer zum 60jährigen Jubiläum des Zahnheilkundegesetzes

ID: 607413

(ots) - Vor 60 Jahren wurde - aus Patientenschutzgründen -
erstmals gesetzlich festgelegt, dass die Ausübung der Zahnheilkunde
in Deutschland nur Zahnärzten vorbehalten ist. Als Grundvoraussetzung
wurden ein Hochschulstudium und die Approbation nach dem Examen
fixiert. Zum Jubiläum macht die Bundeszahnärztekammer auf die hohe
und international Maßstab setzende Qualität der deutschen Zahnmedizin
aufmerksam und postuliert, diese nicht über Bord zu werfen.

Mit dem "Gesetz über die Ausübung der Zahnheilkunde" (ZHG) vom 31.
März 1952 wurde in der Bundesrepublik Deutschland die Zahnmedizin
elementar neugeordnet. Deutschland professionalisierte die
Zahnmedizin analog der Medizin.

Als vornehmliche Aufgabe sieht es die Bundeszahnärztekammer (BZÄK)
an, das ZHG in Deutschland vor nationalen aber auch europäischen
Einflüssen zu schützen. "Ziel muss es sein, dieses Gesetz nicht
aufzuweichen", erklärt der Präsident der Bundeszahnärztekammer, Dr.
Peter Engel, "denn es ist beispielgebend. Aktuelle Tendenzen, wie sie
durch Vorschläge zur Substitution (zahn-)ärztlicher
Verantwortlichkeiten auf nichtärztliche Gesundheitsberufe angestrebt
werden, würden die hohe Qualität der Zahnmedizin in Deutschland
aushöhlen. Im Interesse der Patientensicherheit darf es keinen
Qualitätsabfall aus wirtschaftlichen Gründen geben. Hier ist der
Gesetzgeber gefordert, bei allen Effizienzbestrebungen im
Gesundheitssystem die herausragenden deutschen Standards nicht zu
nivellieren."



Pressekontakt:
Dipl.-Des. Jette Krämer, Telefon: +49 30 40005-150, E-Mail:
presse(at)bzaek.de




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Datum: 30.03.2012 - 09:43 Uhr
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