PresseKat - Bundesregierung engagiert sich zu wenig fuer die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention

Bundesregierung engagiert sich zu wenig fuer die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention

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Bundesregierung engagiert sich zu wenig fuer die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention

(pressrelations) - Zu Anhoerung im Ausschuss fuer Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestages zu einem Antrag der SPD-Bundestagsfraktion erklaeren die arbeits- und sozialpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion Anette Kramme und die Behindertenbeauftragte Silvia Schmidt:

Die Regierung hat bisher zu wenig fuer die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention getan. Insbesondere strukturelle Probleme im Sozialgesetzbuch Neun werden bisher nicht angegangen. Das bestaetigten auch die Experten einer Anhoerung im Deutschen Bundestag.

Zu der Anhoerung eingeladen waren unter anderem der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB), die Bundesvereinigung Lebenshilfe und das Deutsche Institut fuer Menschenrechte. Dessen Vertreter Dr.
Valentin Aichele unterstrich als Erster die enorme Bedeutung der UN-Behindertenrechtskonvention und des grossen Bedarfs an qualifizierten Kraeften innerhalb der Bundesregierung. Die Koordinierungsstelle ("Focal Point") im Bundesministerium fuer Arbeit ist nicht ausreichend besetzt. Darueber hinaus muesste nach Ansicht der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege, in der Gesellschaft die Inklusionskompetenz gestaerkt werden. Was bisher getan wurde, ist unzureichend und der Staat muss mehr Ressourcen zur Verfuegung stellen.

Die Sachverstaendige Dr. Minou Banafsche vom Max-Planck-Institut fuer Sozialpolitik Muenchen betonte, dass es an der Zeit ist, den Forderungen nach neuen Zustaendigkeiten und neuen Leistungen fuer Menschen mit Behinderung endlich auch konkrete Massnahmen gegenueber zu stellen. Genau dies fordert auch die SPD-Bundestagsfraktion.

Die Forderungen im Antrag der SPD haben das Ziel, eine
einkommens- und vermoegensunabhaengige Leistungserbringung fuer Leistungen zur sozialen Teilhabe anstatt der derzeitigen Fuersorge-Leistung der Sozialhilfe zu schaffen. Teilhabe ist ein Menschenrecht und gehoert nicht in die Fuersorgegesetze. Der Deutsche Gewerkschaftsbund und die Lebenshilfe zeigten auf, dass in dem komplizierten Rehabilitationssystem eine echte Lotsenfunktion erfuellt werden muesste. Die dafuer geschaffenen Servicestellen funktionieren nicht wie beabsichtigt und muessen ebenso wie das Persoenliche Budget dringend weiterentwickelt werden. Auch hier ist die Bundesregierung untaetig.






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Datum: 20.03.2012 - 15:00 Uhr
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