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Wirtschaftsdialog befürwortet weitere Kooperation zur Stärkung des Urheberrechts im Internet

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Wirtschaftsdialog befürwortet weitere Kooperation zur Stärkung des Urheberrechts im Internet

(pressrelations) - Heute haben die am "Wirtschaftsdialog für mehr Kooperation bei der Bekämpfung der Internetpiraterie" beteiligten Rechteinhaber und Diensteanbieter, den das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) 2008 eingerichtet hatte, mit dem Parlamentarischen Staatssekretär Hans-Joachim Otto über die vom BMWi beauftragte Studie über Warnhinweismodelle in anderen EU-Mitgliedstaaten und andere Maßnahmen zur Stärkung des Urheberrechts im Internet diskutiert. Auch Vertreter des Verbraucherzentrale Bundesverbandes e.V. haben an dem Gespräch teilgenommen.

Für ein Warnhinweismodell auf freiwilliger Basis gab es unter den Beteiligten keinen Konsens. Einigkeit bestand hingegen darüber, dass man dennoch nicht untätig bleiben dürfe und die Gespräche über Möglichkeiten zur Bekämpfung von Urheberrechtsverletzungen im Internet daher beschleunigt fortgesetzt werden sollen.

Grundlage der weiteren Gespräche soll ein "Strauß" von zehn potentiellen Maßnahmen für einen besseren Schutz des geistigen Eigentums sein. Dazu gehört unter anderem eine breit angelegte Aufklärungskampagne aller beteiligten Wirtschaftskreise inklusive prominenter Künstler. Alle Beteiligten waren sich aber einig, dass bei der Bekämpfung der Internetpiraterie in erster Linie der Anbieter illegaler Inhalte und nicht der Nutzer im Fokus steht. Durch eine verbesserte Ermittlungsarbeit und internationale Rechtsdurchsetzung sollte noch besser gegen organisierte Kriminelle vorgegangen werden. Die Teilnehmer begrüßten ferner die Initiative der Rechteinhaber, gemeinsam mit der Werbewirtschaft auf eine Verringerung der Werbung auf Portalen mit ganz überwiegend illegalem Angebot hinzuwirken.

Der Parlamentarische Staatssekretär Hans-Joachim Otto sagte: "Der heutige Wirtschaftsdialog hat gezeigt, dass die Rechteinhaber und die Diensteanbieter an einer Verbesserung des Schutzes hochwertiger kreativer Inhalte im Internet auch weiterhin mitwirken werden. Dies ist ein wichtiges Ziel unseres Koalitionsvertrages, dem wir heute einen Schritt näher gekommen sind."





Die oben erwähnte Studie wurde von der Kölner Forschungsstelle für Medienrecht an der Fachhochschule Köln erstellt. Darin wird ein sog. vorgerichtliches Warnhinweismodell vorgeschlagen, bei dem der Rechteinhaber über den Diensteanbieter zunächst mehrere kostenlose Warnhinweise versenden lassen kann, ehe er den Auskunftsanspruch gemäß § 101 UrhG betreibt.


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Datum: 16.03.2012 - 17:15 Uhr
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