Der leichtfertige Umgang mit Beschäftigtendaten in den letzten Monaten zeigt, dass das von der Politik lange geplante
Arbeitnehmerdatenschutzgesetz endlich verwirklicht werden muss.
(firmenpresse) - Der Arbeitskreis „Datenschutz in Recht und Praxis“ des Berufsverbandes der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) e.V. legt jetzt einen Vorschlag zu notwendigen Regelungen für ein „Gesetz zum Schutz der
Persönlichkeitsrechte im Arbeitsverhältnis“ vor. Das Dokument beschreibt erstmalig Regelungen zu allen Bereichen des Arbeitnehmerdatenschutzes und betrachtet darüber hinaus das Persönlichkeitsrecht als Ganzes.
Die Arbeitswelt ist durch die komplexen und immer weiter reichenden Formen der Informations- und Kommunikationstechniken geprägt. Ohne Einschränkung durch den Gesetzgeber werden dadurch Fakten geschaffen,
welche die Persönlichkeitsrechte von Beschäftigten massiv verletzen.
Der vollständige Text ist abrufbar unter:
http://www.bvdnet.de/arbeitskreise/akbdsg
Der BvD-Arbeitskreis „Datenschutz in Recht und Praxis“ erarbeitet aktiv
Vorschläge zur Verbesserung des Datenschutzes in Deutschland. Dies kann
sowohl durch Vorschläge zu Gesetzesänderungen, zu neuen Gesetzen oder
auch durch Stellungnahmen zu aktuellen Datenschutzproblemen und deren
Lösung sein.
Der Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) e.V.
hat seinen Sitz in Berlin. Seine ca. 450 Mitglieder sind als interne
oder externe Datenschutzbeauftragte in mehr als 2000 Unternehmen und
Behörden bestellt.
Weitere Informationen erhalten Sie in der Geschäftsstelle.
Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) e. V.
Budapester Straße 31
10787 Berlin
Internet: http://www.bvdnet.de
E-Mail: bvd-geschaeftsstelle(at)bvdnet.de
Telefon: (030) 21964397
Telefax : (030) 21964392