PresseKat - U.S. CET Corporation informiertüber das Gesellschaftsrecht der USA - Teil 2

U.S. CET Corporation informiertüber das Gesellschaftsrecht der USA - Teil 2

ID: 582746

Die General Partnership

(firmenpresse) - Die General Partnership ist die einfachste Form einer Personengesellschaft und weist eine ähnliche Struktur wie die deutsche Offene Handelsgesellschaft (OHG) bzw. die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) auf. Sie kann von zwei oder mehr natürlichen oder juristischen Personen oder Personengesellschaften durch mündliche oder schriftliche Vereinbarung sowie durch schlüssiges Verhalten (sog. Partnership Agreement) gegründet werden.

Die Gesellschafter werden "Partner" genannt. Ein gesetzliches Mindestkapital besteht nicht. Die General Partnership ist teilrechtsfähig. Daher kann sie Rechte erwerben, verpflichtet werden sowie klagen und verklagt werden. Im Unterschied zum Recht der deutschen OHG besteht keine Eintragungspflicht in ein Register. Die Gesellschafter können die Struktur der Gesellschaft relativ frei regeln. Bei Fehlen einer Regelung ist jeder Gesellschafter der General Partnership zur Führung der Geschäfte und zur Vertretung der Gesellschaft befugt. Das Gewicht der Stimme eines jeden Gesellschafters bestimmt sich ohne anderweitige Vereinbarung nach der Höhe des Anteils an der Gesellschaft.

Bei einfachen Beschlüssen gilt ohne besondere Vereinbarung das Prinzip der Stimmenmehrheit, ansonsten grundsätzlich das Prinzip der Einstimmigkeit. Die Übertragung des Geschäftsführungs- und Vertretungsrechts von einem Gesellschafter auf eine fremde Person ist z.B. nur mit Zustimmung aller Gesellschafter möglich. Ohne anderslautende Vereinbarung der Gesellschafter führt das Ausscheiden eines Gesellschafters aufgrund Austrittes, Ausschlusses, Todes usw. zur Auflösung und anschließenden Liquidation der Gesellschaft.

Die Vorteile der General Partnership bestehen in der unbürokratischen und schnellen Gründung sowie der nur geringen Anzahl an zwingend zu beachtenden Rechtsvorschriften . Der Nachteil liegt in der unbegrenzten Haftung der Gesellschafter mit ihrem Privatvermögen für Verbindlichkeiten der General Partnership. Der Gesellschafter haftet auch persönlich für Fehler der Mitgesellschafter. Nicht die General Partnership, sondern die Gesellschafter sind in Höhe ihres Anteils am Gesellschaftsgewinn einkommensteuerpflichtig (sog. Pass-through Taxation). Ein Gesellschafter hat eventuell die Möglichkeit, sein steuerpflichtiges Einkommen durch Verluste aus der Stellung als Gesellschafter zu verringern.





weiter lesen: Infos zur Firmengründung USA




Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Die US CET Corporation ist ein internationaler Dienstleister der sich seit 2007 u.a. auf die Firmengründung USA sowie den Aufbau einer Geschäfts-repräsentanz in den USA, insbesondere im US-Bundesstaat Florida spezialisiert hat.

Im Rahmen des Aufbaues einer Geschäftsrepräsentanz in den USA ermöglichen wir es international orientierten Kunden/Unternehmen mit überschaubarem Zeit- und Geldaufwand auf dem amerikanischen Markt Fuß zu fassen, ohne ein Büro mit eigenem Personal einrichten zu müssen.

Bildrechte: MYUSCORP



PresseKontakt / Agentur:

U.S. CET Corporation
Leonhard W.J. Becker
P.O. Box 8865
34101 Naples, FL (USA)
pressestelle(at)uscet.com
+1 239 580-7590
http://www.uscet.com/presse.php



drucken  als PDF  an Freund senden  DIRECT LINE ITALIEN WÄHLT GUIDEWIRE SOFTWARE FÜR SCHADENBEARBEITUNG AUS EANS-Adhoc: Investkredit Bank AG /
Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 27.02.2012 - 17:15 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 582746
Anzahl Zeichen: 2600

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Leonhard Becker
Stadt:

Naples, Florida


Telefon: +1 (239)300-0348 und (954)357-3860

Kategorie:

Finanzwesen


Meldungsart:
Anmerkungen:


Diese Pressemitteilung wurde bisher 0 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"U.S. CET Corporation informiertüber das Gesellschaftsrecht der USA - Teil 2"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

U.S. CET Corporation (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

U.S. CET Corporation informiert - Sommerpause 2017 ...

Achtung: Geaenderte Office-Zeiten in Naples waehrend der Sommerpause 2017! Vom 26.07.2017 bis einschliesslich 31.08.2017 ist unser Office in Naples wegen Urlaub nur notdürftig sowie nach Vereinbarung geoeffnet. Ab 01.09.2017 ist unser Office zu de ...

Alle Meldungen von U.S. CET Corporation