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Die Lebensversicherung 2012 - Was Versicherte jetzt beachten sollten

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Verbraucherportal informiert Versicherte, was sich angesichts der Neuregelungen zum Garantiezins und Rentenalter in der Lebensversicherungändert

(PresseBox) - Wie auch in anderen Versicherungen hält ein neues Jahr meist Änderungen für Versicherungsnehmer bereit. So auch im Bereich der Lebensversicherung: Seit 1. Januar 2012 gilt für Neuverträge ein geringerer Garantiezins. Statt einer jährlichen Garantie von 2,25 Prozent dürfen die Versicherungsunternehmen zum Laufzeitende der Police nur noch 1,75 Prozent pro Jahr garantieren. Von der Neuregelung betroffen sind sowohl die Kapital- und Risikolebensversicherungen als auch die privaten Rentenversicherungen.
Am Ende zählt die Ablaufleistung
Das Anlegen des Kundenkapitals ist es jedoch, was die Lebensversicherung auch weiterhin lukrativ machen kann. Denn die Gesamtverzinsung, die sich aus Garantiezins, Überschussbeteiligung und möglichen Schlussüberschüssen ergibt, entscheidet schließlich darüber, wie ertragreich der Vertrag am Ende ist. Das Verbraucherportal 1A.NET hat daher unter http://www.1a.net/lebensversicherung alle notwendigen Fakten und Hintergründe zum Thema Lebensversicherung zusammengestellt. Verbraucher finden hierbei u.a. Antworten auf folgende Fragen:
- Was ist der Unterschied zwischen einer Risikolebensversicherung und einer kapitalbildenden Lebensversicherung?
- Welche anderen Arten einer Lebensversicherung existieren in Deutschland?
- Wie kann ich meine Lebensversicherung beitragsfrei stellen?
- Was ist bei der Wahl einer Lebensversicherung zu beachten?
Änderungen beim Steuerrecht und Rentenalter
Die schrittweise Anhebung des Rentenregelalters wirkt sich auch auf die Lebensversicherungen aus. Auf 1A.NET finden Lebensversicherungskunden Auskunft darüber, welchen steuerrechtlichen Regelungen die Erträge aus der Einzahlungsphase auf der einen und der Auszahlungsphase auf der anderen Seite unterliegen. Beispielsweise müssen Erträge aus Kapitallebensversicherungen nur zur Hälfte versteuert werden, wenn die Versicherungsleistung mit Vollendung des 62. Lebensjahres und nach 12-jährigem Bestand des Vertrages ausgezahlt wird.




Keine Unisex-Tarife in der Lebensversicherung
Wie in der privaten Krankenversicherung spielt das Geschlecht als Tarifkriterium auch in der Lebens- und Rentenversicherung eine wichtige Rolle, da die Lebenserwartungen zwischen Mann und Frau zum Teil stark voneinander abweichen. Anders als bei Riester-Verträgen greifen die neuen Regelungen für Unisex-Tarife bei Kapital- und Risikolebensversicherungen nicht. Für Frauen bleiben die Beiträge bei gleicher Leistung deshalb günstiger als die Prämien für Männer.

1A.NET ist ein Verbraucherportal zum Thema Versicherung und Finanzen. Unter www.1a.net können Nachrichten, Ratgeber und Checklisten zu verschiedenen Verbraucherthemen kostenlos abgerufen werden. Neben Krankenversicherung sind andere Versicherungsbereiche wie Unfallversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung oder Rentenversicherung zentrale Themen des Portals.

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Datum: 24.02.2012 - 09:15 Uhr
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