PresseKat - Möglichkeit der Neutralisierung eines Gleichklangs zweier Marken durch visuelle Unterschiede

Möglichkeit der Neutralisierung eines Gleichklangs zweier Marken durch visuelle Unterschiede

ID: 580525

Die Gestaltung von Marken ist von enormer Bedeutung, um die Sensibilität potentieller Kunden für diese zu steigern.

Aus diesem Grund wirken Marken meist nicht nur auf einem, sondern auf mehreren Wegen der Wahrnehmung, so z.B. visuell und durch ihren Klang.

(firmenpresse) - Zu Problemen kann dies führen, wenn zwei Marken gleichlautend sind, jedoch rein visuell unterschiedlich dargestellt werden. In einer solchen Konstellation stellt sich die Frage, welcher Weg der Wahrnehmung für die Beantwortung der Frage, ob eine Markenverletzung vorliegt oder nicht, ausschlaggebend ist.

In einem so gelagerten Fall hatte der Bundesgerichtshof am 20.01.2011 (Az.: I ZR 31/09) zu entscheiden.

Beide Kontrahenten waren Inhaber einer Marke mit der Bezeichnung „Kappa“, also zweier gleichlautender Marken, die jedoch rein optisch völlig unterschiedlich dargestellt wurden.

Die Richter des BGH entschieden, dass ein Gleichklang durch eine andersartige optische Wahrnehmung neutralisiert werden kann, wenn die Waren ausschließlich auf Sicht und nicht auf Nachfrage gekauft werden, d.h. wenn sich ein Kunde im Laden nur an dem orientiert, was er sieht und nicht an dem, was er hört.


Fazit:

Für die Entscheidung, ob eine solche Ähnlichkeit oder sogar Übereinstimmung der Wahrnehmbarkeit zu einer Markenverletzung führt, ist ausschlaggebend, wie der Durchschnittskäufer Zugang zum Produkt findet und seine Kaufentscheidung trifft. Diese Frage ist mit äußerster Vorsicht anzugehen, sodass es ratsam ist, einen spezialisierten Rechtsanwalt aufzusuchen.


© RA Axel Mittelstaedt 2011 – LADM Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer; Dezernat Gewerblicher Rechtsschutz, Köln www.ladm.com



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Die Kanzlei Mittelstaedt, Bestandteil der Partnerschaftsgesellschaft LADM Liesegang Aymans Decker Mittelstaedt & Partner, Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, ist eine exklusive Spezialisten-Kanzlei mit internationaler Ausrichtung und Sitz in Köln.
Seit 1994 arbeitet die Kanzlei für globale Unternehmen und leistet alle fachlichen Dienstleistungen im Bereich des Gewerblichen Rechtsschutzes.
Der Gründer der Kanzlei, Axel Mittelstaedt, ist seit über 25 Jahren internationaler Experte für Gewerblichen Rechtsschutz und Markenführung.
Seine klassischen anwaltlichen Leistungen: Markenrecht (Anmeldung und Verteidigung etc. von Marken), Wettbewerbsrecht (Angriffe und deren Abwehr), Geschmacksmusterrecht (Anmeldung und Verteidigung etc. von Geschmacksmustern), Patentrecht (speziell: Verfahren bei Patentverletzungen).
Zusätzlich bietet die Kanzlei Mittelstaedt ein qualifiziertes Analyseverfahren und Gutachten für strategisches IP Management in Unternehmen an. Dieses innovative Kanzleiprodukt SIP® untergliedert sich in vier Phasen:
* Analyse der aktuellen IP Strategie eines Unternehmens
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* Konzeption faktischer und juristischer Schutzstrategien
* Aktualisierung und Neuanmeldung für Marken, Produkte und Geschmacksmuster
Dazu erschienen: Axel Mittelstaedt, „Strategisches IP-Management – mehr als nur Patente“ im renommierten GABLER-Verlag: ISBN 978-3-8349-1399-9



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Rechtsanwalt Mittelstaedt
LADM – Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer
Dezernat Gewerblicher Rechtsschutz, Köln

Tätigkeitsschwerpunkte: Markenrecht, Geschmacksmusterrecht, Patentrecht, Wettbewerbsrecht

LADM
RA Axel Mittelstaedt
Richard-Strauss-Str. 3
50931 Köln
Tel. 02 21 9 40 62-0
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Datum: 23.02.2012 - 15:49 Uhr
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Freigabedatum: 23.02.2012

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